Einschränkungen im Flugbetrieb von/nach Frankfurt am 7. August 2018

Im Bereich A des Terminal 1 am Flughafen Frankfurt kam es am 7. August 2018 zu polizeilichen Einsatzmaßnahmen. Dazu gehörte ein sofortiger Boardingstopp und eine Räumung des Sicherheitsbereiches in Ebene 2 und 3 (Flugsteige A und Z). Die Flugsteige B und C im Terminal 1 waren davon nicht betroffen. Die Teilräumung des Terminal 1 ist mittlerweile beendet. Es kann allerdings weiterhin zu Beeinträchtigungen des Flugbetriebes kommen.

Teil 1 – Lufthansa Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Lufthansa Flüge können Sie gerne gemäß der Lufthansa Standard INVOL Regeln eigenständig vornehmen.

Für Austrian Airlines Tickets gelten die Austrian Airlines INVOL Regeln, für SWISS Tickets die SWISS INVOL Regeln.

Hinweis: Die INVOL Regeln gelten nur für bereits gestrichene Flüge – für alle anderen Flüge gelten die veröffentlichten Kulanzregeln (s. Teil 2).

Teil 2 – Kulanzregel für Umbuchungen und Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen – kein kostenfreier Refund:

Alle Fluggäste mit einem gebuchten Austrian Airlines/Brussels Airlines/Eurowings/Lufthansa/SWISS Flug am 7. August 2018 auf OS/LH/LX/SN Dokument von Frankfurt, deren Flug nicht gestrichen ist und deren Ticket bis einschließlich 7. August 2018 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen.

Für diese Umbuchungen gelten folgende Regeln:
  • Umbuchung auf eine/n alternative/n Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: OS, SN, EW, 4U, LH, LX, WK) – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse.

  • Neues Reisedatum zwischen dem 7. und 14. August 2018

  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben – Ausnahme: Umbuchung/Umschreibung auf einen nahe gelegenen alternativen innerdeutschen Abflug-/Ankunftsort z. B. DUS statt CGN, HAM statt BRE

  • Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 1807

  • Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen.
Für Umbuchungen/Umschreibungen gemäß der oben genannten Kulanzregel ist eine Genehmigung/Waiver des Lufthansa Group Sales Service Team für Lufthansa Tickets erforderlich. Für Austrian Airlines und SWISS Umbuchungen auf Basis der Kulanzregel wenden Sie sich bitte an Ihr Lufthansa Group Sales Service Team.

Lufthansa bittet alle Fluggäste sich vor Antritt ihrer Reise über den Status ihres Fluges zu informieren.

Flugstatusabfrage für einzelne Flugverbindungen

Im Falle einer Annullierung werden alle Fluggäste von Lufthansa kostenlos und in der Regel automatisch auf einen anderen Flug umgebucht und über ihre Mobilfunknummer informiert, sofern diese im Kundenprofil hinterlegt ist.

Auch Fluggäste, deren Flug nicht vom Streik betroffen ist, werden gebeten mehr Zeit einzuplanen und früher zum Flughafen zu kommen, da mit Wartezeiten gerechnet werden muss.

Über Einschränkungen im Flugbetrieb von Austrian Airlines, Brussels Airlines, Eurowings und SWISS informieren Sie sich bitte direkt auf den Webseiten der jeweiligen Airline. Die Lufthansa Group Airlines bedauern die Unannehmlichkeiten, die Fluggästen entstehen, und werden ihr Möglichstes tun, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
 
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf OS Dokument finden Sie hier.
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf SN Dokument finden Sie hier.
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf LX Dokument finden Sie hier.

07.08.2018 13:37  CET