Ereignisse in Istanbul - Lufthansa Group bietet Kulanzregel an

Nach einer vorübergehenden Sperrung des gesamten Flughafens Istanbul Atatürk in der Nacht des 28. Juni 2016 wurden der Lufthansa Abendflug von Dienstag und der SWISS Flug für Mittwoch gestrichen. Seit dem frühen Mittwochmorgen (29. Juni 2016) ist der Flughafen wieder in Betrieb. Lufthansa plant, alle drei für Mittwoch geplanten Flüge zwischen Frankfurt und Istanbul durchzuführen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es dabei zu Verspätungen/Änderungen der Flugzeiten kommen kann.

Reisende mit einer Flugbuchung von/nach Istanbul werden gebeten, sich vor Antritt ihrer Reise über den aktuellen Status ihres Fluges zu informieren. 

Zum Flugstatus

Lufthansa Passagiere, deren Kontaktdaten im Kundenprofil oder im PNR hinterlegt ist, werden per SMS oder E-Mail über Flugänderungen informiert.
 
Über mögliche Einschränkungen im Flugbetrieb von Austrian Airlines, Brussels Airlines, Eurowings und SWISS informieren Sie sich bitte direkt auf den Webseiten der jeweiligen Airline.
 
Teil 1 – Kulanzregel für Umbuchungen und Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen – kein kostenfreier Refund:
Alle Fluggäste mit einem gebuchten Lufthansa/SWISS/Austrian Airlines/Brussels Airlines/Eurowings Flug auf LH/LX/OS/SN Dokument von/nach Istanbul bis einschließlich 5. Juli 2016, deren Flug nicht gestrichen ist und deren Ticket bis 28. Juni 2016 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen.

Diese Kulanzregel gilt für:
  • Flüge von/nach Istanbul, die von LH, LX, WK, OS, SN, EW, 4U durchgeführt werden

  • Flüge von/nach Istanbul, mit LH, LX, WK, OS, SN, EW, 4U Flugnummer, die von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden (Codeshare)
Für diese Umbuchungen gelten folgende Regeln:
  • Umbuchung auf eine/n alternative/n Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: LH, LX, WK, OS, SN, EW, 4U) – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse.

  • Neues Reisedatum spätestens am 30. September 2016

  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben

  • Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: 0716

  • Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen.
Für Umbuchungen/Umschreibungen gemäß der oben genannten Kulanzregel ist eine Genehmigung/Waiver unbedingt erforderlich.

Teil 2 – Lufthansa Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Lufthansa Flüge können Sie gerne gemäß der Lufthansa Standard INVOL Regeln eigenständig vornehmen.

Hinweis: Die INVOL Regeln gelten nur für bereits gestrichene Flüge – für alle anderen Flüge gelten die veröffentlichten Kulanzregeln.
 
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf OS Dokument finden Sie hier.
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf SN Dokument finden Sie hier.
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf LX Dokument finden Sie hier.
 
Für Fragen steht Ihnen Ihr Lufthansa Group Team gerne zur Verfügung.

29.06.2016 07:21  CET