Ereignisse in Nizza - Lufthansa Group bietet Kulanzregel an
Aufgrund der aktuellen Ereignisse in Nizza bietet die Lufthansa Group eine Kulanzregel an.
Teil 1 – Kulanzregel für Umbuchungen und Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen – kein kostenfreier Refund:
Alle Fluggäste mit einem gebuchten Lufthansa/SWISS/Austrian Airlines/Brussels Airlines/Eurowings Flug auf LH/LX/OS/SN Dokument von/nach Nizza bis einschließlich 31. Juli 2016, deren Flug nicht gestrichen ist und deren Ticket bis 14. Juli 2016 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen.
Diese Kulanzregel gilt für:
Alle Fluggäste mit einem gebuchten Lufthansa/SWISS/Austrian Airlines/Brussels Airlines/Eurowings Flug auf LH/LX/OS/SN Dokument von/nach Nizza bis einschließlich 31. Juli 2016, deren Flug nicht gestrichen ist und deren Ticket bis 14. Juli 2016 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen.
Diese Kulanzregel gilt für:
- Flüge von/nach Nizza, die von LH, LX, WK, OS, SN, EW, 4U durchgeführt werden
- Flüge von/nach Nizza, mit LH, LX, WK, OS, SN, EW, 4U Flugnummer, die von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden (Codeshare)
- Umbuchung auf eine/n alternative/n Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: LH, LX, WK, OS, SN, EW, 4U) – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse.
- Neues Reisedatum spätestens am 30. September 2016
- Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben
- Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: 0816
- Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen.
Für Fragen steht Ihnen Ihr Lufthansa Group Team gerne zur Verfügung.
15.07.2016 07:31 CET