Flughafen Frankfurt - Lufthansa Group bietet Kulanzregel an

Aufgrund der vorübergehenden Räumung von Teilen des Terminals 1 in Frankfurt kommt es heute (31.08.2016) zu Verspätungen und Ausfällen von Flügen nach und von Frankfurt.

Reisende mit einer Flugbuchung von/nach/via Frankfurt werden gebeten, sich vor Antritt ihrer Reise über den aktuellen Status ihres Fluges zu informieren.

Zum Flugstatus

Lufthansa Passagiere, deren Kontaktdaten im Kundenprofil oder im PNR hinterlegt sind, werden per SMS oder E-Mail über Flugänderungen informiert.

 

Teil 1 – Kulanzregel für Umbuchungen und Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen – kein kostenfreier Refund:

Alle Fluggäste mit einem gebuchten Lufthansa/SWISS/Austrian Airlines/Brussels Airlines/Eurowings Flug auf LH/LX/OS/SN Dokument von/nach/via Frankfurt für den 31. August und 1. September 2016, deren Flug nicht gestrichen ist und deren Ticket bis 31. August 2016 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen.

Diese Kulanzregel gilt für:

  • Flüge von/nach/via Frankfurt, die von LH, LX, WK, OS, SN, EW, 4U durchgeführt werden
  • Flüge von/nach/via Frankfurt, mit LH, LX, WK, OS, SN, EW, 4U Flugnummer, die von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden (Codeshare)

Für diese Umbuchungen gelten folgende Regeln:

  • Umbuchung auf eine/n alternative/n Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: LH, LX, WK, OS, SN, EW, 4U) – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse
  • Neues Reisedatum spätestens am 30. November 2016
  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben
  • Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: 1016
  • Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen.

Für Umbuchungen/Umschreibungen gemäß der oben genannten Kulanzregel ist eine Genehmigung/Waiver unbedingt erforderlich.

 

Teil 2 – Lufthansa Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen.

Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Lufthansa Flüge können Sie gerne gemäß der Lufthansa Standard INVOL Regeln eigenständig vornehmen.

Hinweis: Die INVOL Regeln gelten nur für bereits gestrichene Flüge – für alle anderen Flüge gelten die veröffentlichten Kulanzregeln.

 

Für Fragen steht Ihnen Lufthansa gerne zur Verfügung.


08.09.2016 11:50  CET