Streikankündigung der Gewerkschaft ver.di an deutschen Flughäfen
Die Gewerkschaft ver.di hat für Dienstag, den 26. April am Flughafen Bremen und für Mittwoch, den 27. April 2016 an den Flughäfen Frankfurt München, Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund und teilweise Hannover zu Warnstreiks u.a. in den Bereichen Bodenabfertigung, Passagierkontrollen und teilweise bei der Flughafenfeuerwehr aufgerufen.
Am Mittwoch, den 27. April kommt es daher an den Heimatdrehkreuzen von Lufthansa in Frankfurt und München zu massiven Flugausfällen. Darüber hinaus muss an allen vom Streik betroffenen Standorten mit Störungen und Verzögerungen gerechnet werden.
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen hat Lufthansa bereits Montagabend einen Sonderflugplan veröffentlicht und die erforderlichen Flugstreichungen durchgeführt, um Fluggästen mit einer Buchung für kommenden Mittwoch Planungssicherheit zu geben.
► Laufend aktualisierte Liste aller gestrichenen Lufthansa Flüge
Über mögliche Einschränkungen im Flugbetrieb von Austrian Airlines, Brussels Airlines, Eurowings und SWISS informieren Sie sich bitte direkt auf den Webseiten der jeweiligen Airline.
Aufgrund des Streiks sind einige Passagier-Services am Flughafen Frankfurt sowie an anderen deutschen Flughäfen möglicherweise nicht verfügbar. Dies betrifft auch Betreuungsdienste, sodass es für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität empfehlenswert ist, die Reise wenn möglich zu verschieben. Kunden, die nicht über ein für Deutschland gültiges Visum oder eine Aufenthaltsberechtigung verfügen, müssen gegebenenfalls im Transitbereich bleiben.
Teil 1 – Lufthansa Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen
Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen für gestrichene Lufthansa Flüge können Sie gerne gemäß der Lufthansa Standard INVOL Regeln eigenständig vornehmen. Sie können die Erstattung auf unfreiwilliger Basis direkt in Ihrem GDS vornehmen. Eine Genehmigung/Waiver durch Ihr Service Team ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Hinweis: Die INVOL Regeln gelten nur für bereits gestrichene Flüge – für alle anderen Flüge gelten die veröffentlichten Kulanzregeln.
Innerdeutsch reisende Fluggäste, deren Lufthansa Flüge aufgrund des Streiks gestrichen wurden, können die Züge der Deutschen Bahn nutzen und sich unter LH.com („Meine Buchungen“) oder an einem Lufthansa Check-in Automaten einen Bahnvoucher selbst ausstellen.
Lufthansa bittet alle Fluggäste, die am 26. oder 27. April 2016 einen Lufthansa Flug gebucht haben, sich vor Antritt ihrer Reise unter LH.com über den Status ihres Fluges zu informieren. Auf Grund zu erwartender Verzögerungen werden alle Passagiere gebeten, ausreichend Zeit am Flughafen einzukalkulieren.
► Zum Flugstatus
Lufthansa Passagiere, deren Kontaktdaten im Kundenprofil oder im PNR hinterlegt sind, werden per SMS oder E-Mail über Flugänderungen informiert.
Teil 2 – Kulanzregel für Umbuchungen/Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen
Ab sofort gilt folgende Kulanzregel:
Alle Fluggäste mit einem Lufthansa, Austrian Airlines, SWISS oder Brussels Airlines Ticket gebucht auf LH/LX/OS/SN/4U/EW Flugnummer am 27. April 2016 von/nach/über Frankfurt, München, Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund und Hannover, deren Flug nicht gestrichen ist und deren Ticket bis 25. April 2016 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen.
Für diese Umbuchungen gelten folgende Regeln:
- Umbuchung auf eine/n alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: LH, LX, OS, SN, EW, 4U) – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse. Bitte beachten Sie: die Buchungsklassen G/E/N dürfen für Lufthansa Flüge nicht zur Umbuchung von Economy Class Passagieren genutzt werden, da die G/E/N Klassen für Lufthansa Premium Economy und somit für eine andere Beförderungsklasse genutzt werden.
- Neues Reisedatum spätestens am 31. Mai 2016
- Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben – Ausnahme: Umbuchung/Umschreibung auf einen nahe gelegenen alternativen innerdeutschen Abflug-/Ankunftsort z. B. DUS statt CGN, HAM statt HAJ
- Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: 0416
Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen. Die Umschreibungen können Sie für Lufthansa Tickets eigenständig vornehmen – ein Waiver durch Lufthansa ist für die gemäß den genannten Regeln umgeschriebenen Fälle nicht erforderlich.
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf OS Dokument finden Sie hier.
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf SN Dokument finden Sie hier.
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf LX Dokument finden Sie hier.
Lufthansa bedauert die Unannehmlichkeiten, die Fluggästen durch diesen angekündigten Streik entstehen, und wird ihr Möglichstes tun, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
► Hintergrundinformationen und Pressemitteilungen zu den Streiks
26.04.2016 07:01 CET