Streiks an den Flughäfen in Berlin am 13. und 14. März 2017
Die Gewerkschaft ver.di hat zu einem Warnstreik der Bodenverkehrsdienstleister an den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld aufgerufen. Der Streik ist von 4.00 Uhr am Montag, den 13. März bis um 5.00 Uhr am Mittwoch, den 15. März 2017 angekündigt. Lufthansa muss deswegen Flüge zwischen Frankfurt und Berlin sowie zwischen München und Berlin streichen.
Lufthansa bittet Fluggäste, sich vor Antritt ihrer Reise über den Status ihres Fluges zu informieren. Lufthansa Passagiere, die ihre Mobilfunknummer im Kundenprofil hinterlegt haben, werden per SMS über Streichungen informiert.
► Flugstatusabfrage für einzelne Flugverbindungen
Passagiere, deren Flüge stattfinden, sollten extra Zeit am Flughafen einkalkulieren. Reisende, die entsprechende Kontaktdaten hinterlegt haben, werden aktiv per SMS oder E-Mail über Änderungen informiert.
Lufthansa Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen
Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Lufthansa Flüge können Sie gerne gemäß der Lufthansa Standard INVOL Regeln eigenständig vornehmen. Eine Genehmigung/Waiver durch Ihr Lufthansa Group Service Team ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Innerdeutsch reisende Fluggäste, deren Lufthansa Flüge gestrichen wurden, können die Züge der Deutschen Bahn nutzen und sich unter LH.com („Meine Buchungen“) oder an einem Lufthansa Check-in Automaten einen Bahnvoucher selbst ausstellen.
Bei Fragen steht Ihnen Ihr Lufthansa Group Service Team gerne zur Verfügung.
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf OS Dokument finden Sie hier.
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf SN Dokument finden Sie hier.
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf LX Dokument finden Sie hier.
Lufthansa bedauert Unannehmlichkeiten, die Fluggästen entstehen und wird ihr Möglichstes tun, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
13.03.2017 10:53 CET