ver.di ruft zu Streiks bei Eurowings in Hamburg und Düsseldorf auf

 

Die Gewerkschaft ver.di hat ihre Mitglieder unter den Eurowings Kabinenbeschäftigen in Düsseldorf und Hamburg zu einem Streik am Dienstag, den 22. November 2016 aufgerufen. Der Streik soll um 5.00 Uhr morgens beginnen und um 20.00 Uhr enden.


Es wird zu Flugunregelmäßigkeiten im Eurowings Streckennetz kommen. Eine Übersicht der gestrichenen bzw. stattfindenden Flüge finden Sie hier:

www.eurowings.com/aktuell

Langstreckenflüge sowie Flüge, die von Germanwings (mit einer 4U-Flugnummer), SunExpress oder anderen Partner-Airlines ausgeführt werden, sind von den Streikmaßnahmen nicht betroffen.

Alle Fluggäste werden gebeten den aktuellen Status ihres Fluges zu prüfen.

Zum Flugstatus

Fluggäste, die entsprechende Kontaktdaten hinterlegt haben, werden per SMS oder E-Mail über Änderungen informiert. Passagiere, die einen Flug über eurowings.com gebucht haben, können ihre persönlichen Kontaktdaten auch nachträglich im Bereich „My Eurowings“ hinterlegen.

 
Teil 1 – Lufthansa Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Eurowings Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene EW Flüge auf Lufthansa Ticket können Sie gerne gemäß der Lufthansa Standard INVOL Regeln eigenständig vornehmen. Sie können die Erstattung auf unfreiwilliger Basis direkt in Ihrem GDS vornehmen. Eine Genehmigung/Waiver durch Ihren Lufthansa Group Ansprechpartner ist in diesem Fall ausnahmsweise nicht erforderlich.

Informationen zu Rebooking, Reissue & Refund Procedures für gestrichene EW Flüge auf SWISS Dokument (724-Dokument) finden Sie hier.
 
Hinweis: Die INVOL Regeln gelten nur für bereits gestrichene Flüge – für alle anderen Flüge gelten die veröffentlichten Kulanzregeln.
 
Teil 2 – Kulanzregel für Umbuchungen und Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen – kein kostenfreier Refund:

Alle Fluggäste mit einem gebuchten Lufthansa/SWISS/Austrian Airlines/Brussels Airlines Kont-Flug auf LH/LX/WK/OS/SN/EW/4U Dokument von/nach/via Düsseldorf oder Hamburg für den 22. November 2016, deren Flug nicht gestrichen ist und deren Ticket bis 21. November 2016 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen.

Diese Kulanzregel gilt für:
  • Umbuchung auf eine/n alternative/n Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: LH, LX, WK, OS, SN, EW, 4U) – in der Original-Buchungsklasse oder in der niedrigsten verfügbaren Economy Buchungsklasse

  • Neues Reisedatum spätestens am 21. Januar 2017

  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben - Ausnahme: Umbuchung/Umschreibung auf einen nahe gelegenen alternativen innerdeutschen Abflug-/Ankunftsort, z. B. DUS statt CGN, HAM statt HAJ

  • Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: 1416

  • Die Umbuchungen/Umschreibungen von EW Flügen auf LH Dokument können Sie eigenständig durchführen, eine Genehmigung/Waiver durch Ihr Lufthansa Group Team ist unbedingt erforderlich.
Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen 
 
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf OS Dokument finden Sie hier.
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf SN Dokument finden Sie hier.
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf LX Dokument finden Sie hier.
 
Für Fragen steht Ihnen Ihr Lufthansa Group Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Bei Fragen zu ticketless Eurowings Buchungen wenden Sie sich bitte an Eurowings.

22.11.2016 12:52  CET