Ab 13. Mai 2021: Neue Regelungen für die Einreise oder Transfer in Deutschland
Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gelten ab 13. Mai 2021 (Datum der geplanten Einreise in Deutschland) neue Regelungen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Vollständig Geimpfte oder Genesene benötigen ab sofort keinen negativen Covid-19 Test mehr und müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben. Dies gilt nicht für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten – hier gilt eine generelle Testpflicht vor der Einreise und eine 14-tägige Quarantänepflicht für alle Einreisenden.
- Als geimpft gelten Reisende, die ihre Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Vakzin vor mehr als 14 Tagen abgeschlossen haben. Das sind derzeit die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson. Genesene müssen einen PCR-/LAMP-/TMA-Testnachweis vorzeigen können, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist.
- Der ggf. für die Einreise erforderliche negative Covid-19 Test bei Abflug darf frühestens 48 Stunden (Antigen)* bzw. – neu – frühestens 72 Stunden (PCR, RT-LAMP oder TMA) vor Einreise nach Deutschland vorgenommen werden (Zeitpunkt der Abstrichnahme). Der entsprechende negative Testnachweis oder ggf. ein Impf- oder Immunitätsnachweis muss vor Abflug und bei Einreise vorgelegt werden.
- Nach Aufenthalt in einem einfachen Risikogebiet kann die Quarantäne mit dem weiterhin obligatorischen Covid-19 Test vor der Einreise vermieden werden. Auch hier brauchen vollständig Geimpfte oder Genesene keinen Covid-19 Test nachweisen. Voraussetzung dafür ist das Hochladen eines Impf-/Immunitäts- oder Testnachweises im Rahmen der Digitalen Einreiseanmeldung (DEA). Alternativ können die Nachweise auch nach der Einreise den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
- Die Bescheinigungen werden in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache akzeptiert, Selbsttests sind nicht gültig.
- Die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) bzw. eine Ersatzanmeldung bleibt für alle Einreisenden bis auf wenige Ausnahmen – unabhängig von der Risikoklassifizierung – verpflichtend.
- Die oben angeführten Nachweis- bzw. Testpflichten gelten auch für Transferpassagiere, die nur zur Durchreise in Deutschland einreisen. Davon ausgenommen sind lediglich Transferpassagiere, die von einem Nicht-Schengen-Staat in einen Nicht-Schengen-Staat reisen.
Umsteigen in Frankfurt und München: Vereinfachte Regeln für Transitgäste
Für Fluggäste, die auf einem internationalen Flug nach Deutschland reisen und einen Anschlussflug in ein Schengen-Land haben, gelten nun vereinfachte Regeln. Solange die Einreisebestimmungen des Ziellandes durch die Gäste erfüllt werden, ist ein Umsteigen in Deutschland (inklusive Einreise in den Schengen-Bereich) nun möglich. Voraussetzung sind ein bestätigtes Ticket für den Weiterflug innerhalb 24 Stunden und/oder eine andere Dokumentation für die Weiterreise. Die vorgeschriebenen Nachweise für einen negativen Covid-19 Test, eine Impfung oder eine Genesung sind weiterhin erforderlich (Ausnahme Non-Schengen nach Non-Schengen). Diese Regelung gilt nicht für Passagiere aus Virusvarianten-Gebieten.
Die ausführlichen und stets aktuellen Informationen zur Test- und Quarantänepflicht bei der Einreise in Deutschland finden Sie auf lufthansa.com
» Mehr Informationen zur Einreise nach Deutschland
* Ausnahme: Antigen-Tests bei Anreise aus Virusvarianten-Gebieten nur 24 Stunden
22.05.2021 16:52 CET