Angepasstes Flugangebot von/nach Nahost | TWP 2411: Kulanzregel für Erstattungen

Aufgrund der aktuellen Entwicklung passen die Lufthansa Group Airlines ihre Bedienung des Nahen Ostens erneut an.

  • Die Streichung der Flüge von/nach Beirut (BEY) wird bis einschließlich Dienstag, den 15. Oktober 2024 verlängert. Zudem wird SWISS die Flüge von/nach Beirut bis Ende des Sommerflugplans am 26. Oktober 2024 aussetzen. Diese Entscheidung wurde unabhängig von der Sicherheitslage im Libanon getroffen und basiert auf kommerziellen Gründen.

  • Die Flüge nach Tel Aviv (TLV) wurden am Donnerstag, den 5. September 2024 wieder aufgenommen.

  • Austrian Airlines hat die Flüge nach Teheran (THR) am Donnerstag, den 5. September 2024 wieder aufgenommen. Lufthansa fliegt Teheran unabhängig von der Sicherheitseinschätzung bis zum Ende des Sommerflugplans am 26. Oktober 2024 nicht mehr an.

  • Flüge nach Amman (AMM) und Erbil (EBL) finden seit dem 27. August 2024 wieder statt. Für Flüge nach Erbil wird ein nördlich gelegener Korridor im irakischen Luftraum genutzt

Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen

Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.

» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“

Teil 1 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kund:innen können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Brussels Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.

Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.

Teil 2 – Kulanzregel (TWP 2411) für Erstattungen von nicht gestrichenen Flügen:

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Zur TWP 2411 (Version 4)


12.09.2024 10:00  CET