Brussels Airlines reaktiviert Erstattungen über GDS und NDC

Ab sofort können Sie Erstattungen von auf Brussels Airlines (082) Dokument ausgestellten Tickets und EMDs wieder direkt in Ihrem Reservierungssystem vornehmen. Denn Brussels Airlines haben am 10. September 2020 unter anderem in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Erstattungsfunktionalitäten in allen Reservierungssystemen reaktiviert.

Was Sie jetzt bei Erstattungen beachten sollten

  • In ausgewählten Ländern müssen Erstattungen weiterhin über BSPlink (Refund Application) eingereicht werden.

  • Alle ungenutzten und teilgenutzten Tickets sowie EMDs mit Coupon Status „O“ (open) können erstattet werden.

  • Bei gestrichenen Flügen kann die Erstattung auf Involuntary Basis gemäß der SN INVOL Rules erfolgen. Für alle Erstattungen ohne Flugstreichungen beachten Sie bitte unbedingt die Tarifbedingungen um etwaige ADMs zu vermeiden.

  • Unverändert gilt: In manchen Fällen, zum Beispiel bei Streichung eines von einer anderen Fluggesellschaft (OAL) durchgeführten Fluges auf SN Ticket, ist für die Erstattung eine Genehmigung (Waiver) des Lufthansa Group Agency Support erforderlich.

Was passiert mit bereits eingereichten Erstattungsanfragen?

Bereits über BSPlink eingereichte Erstattungen werden schnellstmöglich bearbeitet. Um die Auszahlung für Ihre Kunden zu beschleunigen, können Sie ab 10. September 2020 auch Brussels Airlines Tickets und EMDs selbständig in Ihrem Reservierungssystem erstatten, die Sie bereits über BSPlink zur Erstattung eingereicht hatten. Eine Stornierung der ursprünglichen Erstattungsanfrage ist nicht erforderlich. Wir streichen die Anfrage in BSPlink, nachdem die offenen Coupons durch die Erstattung im Reisebüro den Status „R“ (refunded) erhalten haben.

So können Sie etwaige ADMs vermeiden

Aufgrund der Komplexität empfehlen wir Ihnen, auf Basis der Kulanzregeln umgeschriebene sowie teilgenutzte Tickets weiterhin über BSPlink zur Erstattung einzureichen.

* Albanien, Argentinien, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Libanon, Nigeria, Pakistan, Sambia, Simbabwe und Türkei.

** Für Nicht-BSP-Märkte gilt: Erstattungsanfragen über den Standardprozess per E-Mail.


16.09.2020 17:58  CET