Brussels Airlines stellt Flugbetrieb ab 21. März 2020 temporär ein
Angesichts der außergewöhnlichen Umstände, die durch die Ausbreitung des Coronavirus verursacht wurden, wird Brussels Airlines den Flugbetrieb vom 21. März bis zum 19. April 2020 vorübergehend einstellen.
Der Flugbetrieb soll kontrolliert und strukturiert zurückgefahren werden, um möglichst alle Passagiere und Crews nach Hause zu holen. Um Kunden die schnelle Rückreise zu ermöglichen, gilt eine vereinfachte Kulanzregel (TWP 2010):
Bitte informieren Sie sich hier regelmäßig über weitere Entwicklungen und bereits veröffentlichte Kulanzregeln.
Brussels Airlines wird die Situation kontinuierlich beobachten und plant eine Wiederaufnahme des Flugbetriebs am 20. April 2020.
Der Flugbetrieb soll kontrolliert und strukturiert zurückgefahren werden, um möglichst alle Passagiere und Crews nach Hause zu holen. Um Kunden die schnelle Rückreise zu ermöglichen, gilt eine vereinfachte Kulanzregel (TWP 2010):
- Passagiere mit gebuchten Brussels Airlines Flügen für Reisen zwischen 21. März und 19. April 2020, die auf OS/LH/LX/SN/EN-Tickets ausgestellt wurden.
- Umbuchung auf eine/n alternative/n Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (durchgeführt von: OS, LH, LX, SN, EW, 4U, WK, EN) – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse
- Umbuchung auf Flüge, die von einer anderen Airline (OAL) durchgeführt werden – ausschließlich in der Original-Buchungsklasse
- Neues Reisedatum: 17. bis 20. März 2020
- Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2010
Bitte informieren Sie sich hier regelmäßig über weitere Entwicklungen und bereits veröffentlichte Kulanzregeln.
Brussels Airlines wird die Situation kontinuierlich beobachten und plant eine Wiederaufnahme des Flugbetriebs am 20. April 2020.
17.03.2020 16:08 CET