Eingeschränktes Catering auf Lufthansa Flügen zwischen 19. und 21. Dezember 2019
Die Gewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten bei LSG Sky Chefs für Donnerstag, den 19. Dezember 2019 von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr zum Streik aufgerufen. Daher kann Lufthansa am Donnerstag, den 19. und Freitag, den 20. Dezember 2019 auf innerdeutschen und innereuropäischen Flügen keine Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Teilweise wird es auch noch am Samstag, den 21. Dezember 2019 zu Einschränkungen kommen.
Außerdem erstattet Lufthansa nach Vorlage der Belege angemessene Kosten, wenn sich Reisende selbst mit Getränken oder Essen versorgen. Vom eingeschränkten Catering betroffene Passagiere können ihre Belege unter lufthansa.com/feedback oder per Mail an customer.relations@lufthansa.com zur Erstattung einreichen.
Teil 1 – Kulanzregel für Umbuchungen und Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen – kein kostenfreier Refund:
Alle Fluggäste mit einem gebuchten Lufthansa Flug (operated by LH) auf OS/LH/LX/SN Dokument am 19. Dezember 2019, deren Flug nicht gestrichen ist und deren Ticket bis einschließlich 18. Dezember 2019 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen. Dies gilt für alle innerdeutschen und innereuropäischen Flüge sowie für alle Interkont-Flüge von Frankfurt oder München.
Für diese Umbuchungen gelten folgende Regeln:
- Auf innerdeutschen und europäischen Flügen von und nach Frankfurt und München werden keine Mahlzeiten und Getränke angeboten.
- Auf Langstreckenflügen von Frankfurt und München wird ein reduziertes Catering bereitgestellt. Hier bietet Lufthansa an Bord Essensboxen mit Wasser, Snacks, Chips, Joghurt und Trockennudeln an, die mit heißem Wasser zubereitet werden können.
- Alle Langstreckenflüge nach Frankfurt und München enthalten die normale Getränke- und Mahlzeitenauswahl.
Außerdem erstattet Lufthansa nach Vorlage der Belege angemessene Kosten, wenn sich Reisende selbst mit Getränken oder Essen versorgen. Vom eingeschränkten Catering betroffene Passagiere können ihre Belege unter lufthansa.com/feedback oder per Mail an customer.relations@lufthansa.com zur Erstattung einreichen.
Teil 1 – Kulanzregel für Umbuchungen und Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen – kein kostenfreier Refund:
Alle Fluggäste mit einem gebuchten Lufthansa Flug (operated by LH) auf OS/LH/LX/SN Dokument am 19. Dezember 2019, deren Flug nicht gestrichen ist und deren Ticket bis einschließlich 18. Dezember 2019 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen. Dies gilt für alle innerdeutschen und innereuropäischen Flüge sowie für alle Interkont-Flüge von Frankfurt oder München.
Für diese Umbuchungen gelten folgende Regeln:
- Umbuchung auf eine/n alternative/n Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: OS, SN, EW, 4U, LH, LX, WK) – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse
- Neues Reisedatum bis 8. Januar 2020
- Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben. Das Routing darf auf eine alternative Lufthansa Group Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: OS/LH/LX/SN/EW/WK/4U) geändert werden.
- Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 1922
- Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen.
19.12.2019 13:52 CET