TWP 2405: Flugbeeinträchtigungen bei Lufthansa aufgrund eines Streiks der Gewerkschaft UFO am 12. und 13. März 2024

Die Gewerkschaft UFO hat das Lufthansa Kabinenpersonal für Dienstag, den 12. März in Frankfurt (FRA) und Mittwoch, den 13. März 2024 in München (MUC) zum Streik aufgerufen. Infolgedessen hat Lufthansa an beiden Tagen das Flugprogramm angepasst.

Lufthansa Gäste, die von einer Unregelmäßigkeit betroffen sein werden und deren Kontaktdaten in der Buchung hinterlegt sind, erhalten im Laufe des Sonntags (10. März 2024) Informationen über Streichungen und Umbuchungsmöglichkeiten per Mail oder in der Lufthansa App.

Gäste, die als Reisealternative einen Bahn-Voucher bekommen haben, werden diesen Voucher am 12. März 2024 leider nicht nutzen können. Aufgrund eines zusätzlichen, bundesweiten Streiks der Lokführergewerkschaft GDL wird der Zugverkehr am Dienstag, den 12. März 2024 deutschlandweit komplett ausfallen. Gästen wird deshalb empfohlen, ihren Bahn-Voucher am Mittwoch, den 13. März 2024 zu nutzen. WICHTIG: Der Bahn-Voucher kann frühestens 24 Stunden vor der geplanten Zugreise auf lufthansa.com eingelöst werden.

Flüge der anderen Lufthansa Group Airlines finden statt

Flüge, die von Austrian Airlines, Brussels Airlines, Eurowings, SWISS, Air Dolomiti, Discover Airlines und Edelweiss durchgeführt werden, werden nicht bestreikt und sollen planmäßig stattfinden. In vielen Fällen können Eurowings Verbindungen eine gute Alternative zu gestrichenen Lufthansa Flügen sein.

Wir bitten Fluggäste, sich vor dem Reiseantritt über den Status ihres Fluges zu informieren.

» Zum Lufthansa Flugstatus

Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen

Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.

» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“

Teil 1 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kund:innen können grundsätzlich kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Brussels Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.

Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.

Die Lufthansa Group Airlines bieten Reisenden von und nach Deutschland erweiterte Möglichkeiten, kostenfrei umzubuchen oder ihre Tickets gebührenfrei erstatten zu lassen (TWP 2405).

Da wir davon ausgehen, dass der Streik umfassende Auswirkungen auf das Lufthansa Flugprogramm haben wird, empfehlen wir Ihnen, mit einer Erstattung zu warten, bis die Flugstreichungen durchgeführt wurden, um die Erstattung auf unfreiwilliger Basis (involuntary) vornehmen zu können.

Teil 2 – Kulanzregel (TWP 2405) für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von nicht gestrichenen Flügen:

Fluggäste

  • mit einem OS/SN/LH/LX/EN Ticket (257/082/220/724/101), das bis einschließlich 9. März 2024 ausgestellt wurde, und

  • mit einem ursprünglich gebuchten Flug von und nach Deutschland am 12. oder 13. März 2024, und

  • mit einem gebuchten Austrian Airlines/ Brussels Airlines/Eurowings/Lufthansa/SWISS/Air Dolomiti/Discover Airlines Flug (operated by OS/SN/EW/LH/LX/EN/4Y) von und nach Deutschland, oder

  • mit einem von einer anderen Fluggesellschaft (OAL) durchgeführten Flug mit OS/SN/LH/LX Flugnummer (“Codeshare”) von und nach Deutschland

können einmalig kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket gebührenfrei auf freiwilliger Basis (voluntary) erstatten lassen.

Bitte beachten Sie: Dies gilt wie oben beschrieben auch für Umsteigepassagiere mit einem Flug von und nach Deutschland am 12. oder 13. März 2024.

Für die Umbuchungen gelten folgende Regeln:

  • Umbuchung auf eine/n alternative/n Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: OS, SN, LH, LX, EW, EN, 4Y) – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse

  • Umbuchung auf Flüge, die von einer anderen Airline (OAL) durchgeführt werden – ausschließlich gemäß Original-Tarifbedingungen. Ausnahme: Flüge zwischen 10. und 15. März 2024, die von United Airlines (UA), Air Canada (AC) oder ANA (NH) durchgeführt werden – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse

  • Neues Reisedatum zwischen 10. und 20. März 2024

  • Start- und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben.

  • Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP2405

Umbuchung/Umschreibung gemäß der oben genannten Kulanzregel (TWP 2405) können Sie selbstständig vornehmen ohne eine Genehmigung (Waiver) bei Ihrem Lufthansa Group Agency Support anzufragen.

Für die Erstattung gelten folgende Regeln:

  • Wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein unbenutztes Ticket auf freiwilliger Basis erstattet werden – eine etwaige Erstattungsgebühr entfällt. Dies gilt auch für non-refundable Tickets. Die OPC und die DCC (YR) bleiben nicht erstattbar.

  • Bei der Erstattung muss der Waiver Code „TWP2405“ eingegeben werden.
    • Amadeus: TRFU/WA TWP2405
    • Sabre: After direct refund “WFR” entry, enter “TWP2405” in the waiver box
    • Galileo/Travelport: Start direct refund via TRNE entry. Enter “TWP2405” in the waiver box (A/L authority)
    • Infini: Enter “TWP2405” under Refunds “Reason Code”
    • Axess: Enter “TWP2405” under “A/L Authority” in the refund template
    • Farelogix/SPRK: Enter “TWP2405” in the Refund window “Waiver code box”

  • Ancillary EMDs (z. B. für Sitzplatzreservierungen oder Gepäck) die mit dem nicht genutzten Teil des Tickets assoziiert sind, können zusammen mit dem Ticket erstattet werden.

  • Auch bei der EMD-Erstattung muss der Waiver Code „TWP2405“ eingegeben werden.

  • Erstattungen von unbenutzten Tickets auf Basis dieser Kulanzregel (TWP 2405) und mit Eingabe des Waiver Codes können Sie selbstständig vornehmen ohne eine Genehmigung (Waiver) bei Ihrem Lufthansa Group Agency Support anzufragen.

  • Im Falle einer Erstattung eines teilweise genutzten Tickets (partially used ticket) wenden Sie sich bitte an Ihren Lufthansa Group Agency Support.

Ersatztransport mit der Deutschen Bahn

Im Falle einer Streichung eines innerdeutschen Lufthansa Fluges bzw. eines Lufthansa Fluges zwischen Deutschland und Basel bzw. Salzburg, können Reisende ihr Flugticket kostenlos in eine Fahrkarte der Deutschen Bahn umwandeln. Wir empfehlen hierzu eine Reservierung auf der Seite der Deutschen Bahn zu tätigen. Bitte beachten Sie, dass das Ticket nur in Zügen der Deutschen Bahn.

Reisende mit einem Anschlussflug ab Frankfurt oder München sollten nur mit der Bahn anreisen, wenn ihr Flug auch tatsächlich durchgeführt wird.

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Good for Train - ICE Fahrkarte

Lufthansa bedauert die Unannehmlichkeiten, die dieser Streikaufruf unter Umständen für die Reiseplanung Ihrer Kund:innen bedeutet und bedankt sich für das Verständnis angesichts der aktuellen Ausnahmesituation.


10.03.2024 10:07  CET