Flugbeeinträchtigungen wegen Sicherheitspersonalstreiks am Flughafen Frankfurt am 15. Januar 2019
Die Gewerkschaft ver.di hat für Dienstag, den 15. Januar 2019 das Sicherheitspersonal am Frankfurter Flughafen zwischen 2 und 20 Uhr zu einem umfassenden Streik aufgerufen. Es ist daher mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Flugbetriebs von und nach Frankfurt zu rechnen.
Wichtiger Hinweis für Fluggäste, die am 15. Januar 2019 ihre Flugreise in Frankfurt antreten wollen:
Wie der Flughafenbetreiber mitteilt, werden die Sicherheitskontrollen außerhalb des Transitbereichs ab Betriebsbeginn bis etwa 20:00 Uhr nicht besetzt sein. Fluggäste, die in Frankfurt ihre Reise beginnen, haben so während der gesamten Streikdauer keine Möglichkeit, ihren Flug zu erreichen. Lufthansa bittet daher Passagiere, die am 15. Januar 2019 von Frankfurt aus fliegen möchten, von einer Anreise zum Flughafen abzusehen.
Es wird erwartet, dass die Umsteigeprozesse im Transferbereich weitgehend stattfinden können. Allerdings wird es hier zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen kommen.
Die Durchführung der erforderlichen Flugstreichungen ist für Sonntag, den 13. Januar 2019 im Laufe des Nachmittags geplant. Von Flugstreichungen betroffene Kunden werden soweit wie möglich automatisiert umgebucht. Änderungen an den automatisierten Umbuchungen können Sie im Rahmen der Standard INVOL Regeln entweder selbst vornehmen oder sich an Ihren Lufthansa Group Agency Support wenden.
Teil 1 – Lufthansa Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen
Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Lufthansa Dokument können Sie gerne gemäß der Lufthansa Standard INVOL Regeln eigenständig vornehmen.
Für Austrian Airlines Tickets gelten die Austrian Airlines INVOL Regeln, für SWISS Tickets die SWISS INVOL Regeln.
Innerdeutsch reisende Fluggäste, deren Flug gestrichen ist, können einen Bahnvoucher über lufthansa.com oder direkt an den Flughäfen erhalten.
» Zu "Good for train – ICE Fahrkarte"
Hinweis: Die INVOL Regeln gelten nur für bereits gestrichene Flüge.
Teil 2 – Kulanzregel für Umbuchungen und Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen – kein kostenfreier Refund:
Alle Fluggäste mit einem gebuchten Austrian Airlines/Brussels Airlines/Eurowings/Lufthansa/SWISS Flug am 15. Januar 2019 auf OS/LH/LX/SN Dokument von/über Frankfurt (FRA), deren Flug nicht gestrichen ist und deren Ticket bis einschließlich 11. Januar 2019 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen.
Für diese Umbuchungen gelten folgende Regeln:
Lufthansa bittet alle Fluggäste sich vor Antritt ihrer Reise über den Status ihres Fluges zu informieren.
» Flugstatusabfrage für einzelne Flugverbindungen
Im Falle einer Annullierung werden alle Fluggäste von Lufthansa kostenlos und in der Regel automatisch auf einen anderen Flug umgebucht und informiert, sofern Kontaktdaten im PNR oder im Miles & More Profil hinterlegt sind.
Über Einschränkungen im Flugbetrieb von Austrian Airlines, SWISS, Brussels Airlines und Eurowings informieren Sie sich bitte direkt auf den Webseiten der jeweiligen Airline. Die Lufthansa Group Airlines bedauern die Unannehmlichkeiten, die Fluggästen entstehen, und werden ihr Möglichstes tun, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
Wichtiger Hinweis für Fluggäste, die am 15. Januar 2019 ihre Flugreise in Frankfurt antreten wollen:
Wie der Flughafenbetreiber mitteilt, werden die Sicherheitskontrollen außerhalb des Transitbereichs ab Betriebsbeginn bis etwa 20:00 Uhr nicht besetzt sein. Fluggäste, die in Frankfurt ihre Reise beginnen, haben so während der gesamten Streikdauer keine Möglichkeit, ihren Flug zu erreichen. Lufthansa bittet daher Passagiere, die am 15. Januar 2019 von Frankfurt aus fliegen möchten, von einer Anreise zum Flughafen abzusehen.
Es wird erwartet, dass die Umsteigeprozesse im Transferbereich weitgehend stattfinden können. Allerdings wird es hier zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen kommen.
Die Durchführung der erforderlichen Flugstreichungen ist für Sonntag, den 13. Januar 2019 im Laufe des Nachmittags geplant. Von Flugstreichungen betroffene Kunden werden soweit wie möglich automatisiert umgebucht. Änderungen an den automatisierten Umbuchungen können Sie im Rahmen der Standard INVOL Regeln entweder selbst vornehmen oder sich an Ihren Lufthansa Group Agency Support wenden.
Teil 1 – Lufthansa Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen
Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Lufthansa Dokument können Sie gerne gemäß der Lufthansa Standard INVOL Regeln eigenständig vornehmen.
Für Austrian Airlines Tickets gelten die Austrian Airlines INVOL Regeln, für SWISS Tickets die SWISS INVOL Regeln.
Innerdeutsch reisende Fluggäste, deren Flug gestrichen ist, können einen Bahnvoucher über lufthansa.com oder direkt an den Flughäfen erhalten.
» Zu "Good for train – ICE Fahrkarte"
Hinweis: Die INVOL Regeln gelten nur für bereits gestrichene Flüge.
Teil 2 – Kulanzregel für Umbuchungen und Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen – kein kostenfreier Refund:
Alle Fluggäste mit einem gebuchten Austrian Airlines/Brussels Airlines/Eurowings/Lufthansa/SWISS Flug am 15. Januar 2019 auf OS/LH/LX/SN Dokument von/über Frankfurt (FRA), deren Flug nicht gestrichen ist und deren Ticket bis einschließlich 11. Januar 2019 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen.
Für diese Umbuchungen gelten folgende Regeln:
- Umbuchung auf eine/n alternative/n Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: OS, SN, EW, 4U, LH, LX, WK) – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse.
- Neues Reisedatum zwischen dem 11. und 20. Januar 2019
- Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben – Ausnahme: Umbuchung/Umschreibung auf einen nahe gelegenen alternativen innerdeutschen Abflug-/Ankunftsort z. B. DUS statt CGN, HAJ statt HAM
- Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 1902
- Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen.
Lufthansa bittet alle Fluggäste sich vor Antritt ihrer Reise über den Status ihres Fluges zu informieren.
» Flugstatusabfrage für einzelne Flugverbindungen
Im Falle einer Annullierung werden alle Fluggäste von Lufthansa kostenlos und in der Regel automatisch auf einen anderen Flug umgebucht und informiert, sofern Kontaktdaten im PNR oder im Miles & More Profil hinterlegt sind.
Über Einschränkungen im Flugbetrieb von Austrian Airlines, SWISS, Brussels Airlines und Eurowings informieren Sie sich bitte direkt auf den Webseiten der jeweiligen Airline. Die Lufthansa Group Airlines bedauern die Unannehmlichkeiten, die Fluggästen entstehen, und werden ihr Möglichstes tun, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf OS Dokument finden Sie hier.
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf SN Dokument finden Sie hier.
Generelle Informationen zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten auf LX Dokument finden Sie hier.
11.01.2019 14:42 CET