Flugstreichungen von/nach Teheran bis einschließlich 20. Januar 2020
Aufgrund der aktuellen Meldungen und der veränderten Einschätzung der Sicherheitslage für den Luftraum rund um den Flughafen in Teheran streichen Austrian Airlines und Lufthansa die Flüge von/nach Teheran (IKA) bis einschließlich Montag, den 20. Januar 2020.
Austrian Airlines Security und Lufthansa Group Security evaluieren gemeinsam mit nationalen und internationalen Behörden weiterhin die Lage vor Ort. Sobald Detailinformationen vorliegen, werden die Lufthansa Group Airlines entscheiden, ob bzw. ab wann die Iran Flüge wieder durchgeführt werden können.
Teil 1 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen
Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Flight irregularities policy for business partners (OS/LH/LX) eigenständig vornehmen.
Für Brussels Airlines Tickets gelten die Brussels Airlines INVOL Regeln.
Hinweis: Die Flight irregularities policy bzw. die INVOL Regeln gelten nur für bereits gestrichene Flüge.
Austrian Airlines Security und Lufthansa Group Security evaluieren gemeinsam mit nationalen und internationalen Behörden weiterhin die Lage vor Ort. Sobald Detailinformationen vorliegen, werden die Lufthansa Group Airlines entscheiden, ob bzw. ab wann die Iran Flüge wieder durchgeführt werden können.
Teil 1 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen
Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Flight irregularities policy for business partners (OS/LH/LX) eigenständig vornehmen.
Für Brussels Airlines Tickets gelten die Brussels Airlines INVOL Regeln.
Hinweis: Die Flight irregularities policy bzw. die INVOL Regeln gelten nur für bereits gestrichene Flüge.
Teil 2 – Kulanzregel für Umbuchungen und Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen – kein kostenfreier Refund:
Alle Fluggäste mit einem gebuchten Austrian Airlines oder Lufthansa Flug (operated by OS/LH) zwischen dem 21. und dem 31. Januar 2020 von/nach Teheran (IKA) auf OS/LH/LX/SN Dokument, deren Flug nicht gestrichen ist und deren Ticket bis einschließlich 10. Januar 2020 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen.
Für diese Umbuchungen gelten folgende Regeln:
Alle Fluggäste mit einem gebuchten Austrian Airlines oder Lufthansa Flug (operated by OS/LH) zwischen dem 21. und dem 31. Januar 2020 von/nach Teheran (IKA) auf OS/LH/LX/SN Dokument, deren Flug nicht gestrichen ist und deren Ticket bis einschließlich 10. Januar 2020 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen.
Für diese Umbuchungen gelten folgende Regeln:
- Umbuchung auf eine/n alternative/n Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: OS, SN, EW, 4U, LH, LX, WK) – ausschließlich in der Original-Buchungsklasse
- Neues Reisedatum bis 30. April 2020
- Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben.
- Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2001
- Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen.
10.01.2020 15:40 CET