Hinweis für Passagiere auf Flügen nach Deutschland
Fluggäste auf einem Flug nach Deutschland müssen verschiedene Dokumente bei sich führen, die sowohl bei Abflug bzw. bei Ein- oder Weiterreise in Deutschland kontrolliert werden können. Ebenso sollten sich alle Gäste über eventuelle Pflichten informieren, die nach Ankunft in Deutschland oder dem jeweiligen Zielland notwendig werden (z.B. Quarantäne, weitere Corona Tests).
Seit 3. März 2022 gibt es keine Einstufung von Ländern in Corona Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete.
Beförderungsregeln auf Flügen nach Deutschland
Gäste mit einem Endreiseziel in Deutschland werden gebeten folgende Punkt zu beachten:
- Alle Fluggäste müssen im Besitz der vorgeschrieben gültigen Pass- bzw. Ausweisdokumente sein
- Alle Fluggäste (ab einem Alter von 12 Jahren) müssen zum Zeitpunkt des Abflugs eines der folgenden medizinischen Zertifikate vorlegen:
- einen Impfnachweises (analoger oder digitaler Nachweis einer vor mehr als 14 Tagen abgeschlossenen Impfserie eines Impfstoffs, der vom deutschen Paul-Ehrlich-Institut freigegeben wurde)
- einen Genesungsnachweises (digitaler oder analoger PCR-/LAMP-/TMA-Testnachweis, der mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage alt ist)
- ein negatives Testergebnis (PCR, Antigen, RT-LAMP oder TMA) Der Test darf nicht länger als 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit durchgeführt worden sein. Sollte es sich um einen Antigen-Test handeln, muss dieser innerhalb von 48 Stunden vor Ankunft in Deutschland durchgeführt worden sein.
- einen Impfnachweises (analoger oder digitaler Nachweis einer vor mehr als 14 Tagen abgeschlossenen Impfserie eines Impfstoffs, der vom deutschen Paul-Ehrlich-Institut freigegeben wurde)
Gäste mit einem internationalen Anschlussflug in Frankfurt oder München werden gebeten folgenden Punkt zu beachten:
- Alle Fluggäste müssen im Besitz der vorgeschrieben gültigen Pass- bzw. Ausweisdokumente sein
- Alle Fluggäste (ab einem Alter von 12 Jahren) müssen zum Zeitpunkt des Abflugs eines der folgenden medizinischen Zertifikate vorliegen:
- einen Impfnachweises (analoger oder digitaler Nachweis einer vor mehr als 14 Tagen abgeschlossenen Impfserie eines Impfstoffs, der vom deutschen Paul-Ehrlich-Institut freigegeben wurde)
- einen Genesungsnachweises (digitaler oder analoger PCR-/LAMP-/TMA-Testnachweis, der mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage alt ist)
- ein negatives Testergebnis (PCR, Antigen, RT-LAMP oder TMA) Der Test darf nicht länger als 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit durchgeführt worden sein. Sollte es sich um einen Antigen-Test handeln, muss dieser innerhalb von 48 Stunden vor Ankunft in Deutschland durchgeführt worden sein.
- einen Impfnachweises (analoger oder digitaler Nachweis einer vor mehr als 14 Tagen abgeschlossenen Impfserie eines Impfstoffs, der vom deutschen Paul-Ehrlich-Institut freigegeben wurde)
- Alle Fluggäste mit einem Anschlussflug zu einem Ziel außerhalb Deutschlands müssen die Einreisebestimmungen des entsprechenden Ziellandes beachten und diese einhalten.
Beachten Sie bitte hierzu unsere Seite mit aktuellen weltweiten Einreisebestimmungen.
20.03.2022 16:23 CET