Hochwasser in Österreich | Kulanzregel für Umbuchungen und Erstattungen (TWP 2412)
Aufgrund der aktuellen Hochwasserlage in weiten Teilen Österreichs und Zentraleuropas bieten die Lufthansa Group Airlines betroffenen Fluggästen erweiterte Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten für nicht gestrichene Flüge von/nach Wien (VIE) an.
Teil 1 – Kulanzregel (TWP 2412) für Umbuchungen/Erstattungen von nicht gestrichenen Flügen:
» Zur TWP 2412 (Version 2)
Teil 2 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen
Von einer Flugstreichung betroffene Kund:innen können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Brussels Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.
Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.
Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen
Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.
» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“
16.09.2024 09:29 CET