Ihre Möglichkeiten bei Flugunregelmäßigkeiten
Hier finden Sie alle wichtigen Services, Hilfestellungen und Tipps, mit denen Sie Ihren Kund:innen im Falle einer Flugunregelmäßigkeit schnell helfen und eine Lösung finden können.
Flugstatus | Umbuchungsalternativen prüfen | ||
Sollte es im Flugverkehr zu Unregelmäßigkeiten kommen, erhalten Sie hier alle aktuellen Informationen.
» Austrian Airlines |
Falls der Flug annulliert werden muss, werden betroffene Passagiere von uns kostenlos und in der Regel automatisch auf einen anderen Flug umgebucht und über die in der Buchung hinterlegten Kontaktdaten informiert. Reisende können jederzeit online selbst prüfen, ob sie bereits umgebucht wurden: Der aktuelle Stand der Buchung ist über „Meine Buchungen“ ersichtlich. Zusätzlich steht der Chat Assistant zur Verfügung. | ||
Schnelle Hilfe bei kurzfristiger Umbuchung |
Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen |
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Wurde der Flug kurzfristig annulliert? Mit unserem Chat Assistant können Reisende weitere Umbuchungsoptionen prüfen und sich selbst kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen. Ebenso können sie dies unter „Meine Buchungen“ durchführen.
» Chat Assistant (Austrian Airlines) |
Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.
» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“ |
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Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen / Umschreibungen / Erstattungen von |
Verpflegungsgutschein |
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Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen / Umschreibungen / Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines / Brussels Airlines / Lufthansa / SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.
Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden. |
Ab einer Flugverspätung von mindestens zwei Stunden erhalten Reisende einen Verpflegungsgutschein. Diesen können sie in zahlreichen teilnehmenden Restaurants am Flughafen durch Vorzeige der Bordkarte einlösen. Wir informieren Reisende hierzu auch regelmäßig über SMS, E-Mail oder Benachrichtigungen in der App. | ||
Hotelübernachtung bei Flugverschiebung |
Bahnfahrkarte „Good for train“ |
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Falls sich der Abflug auf den Folgetag verschiebt, kümmern wir uns um die Hotelübernachtung*. Reisende bekommen dazu eine Information per E-Mail oder SMS. In Ausnahmefällen können sie sich auch selbst ein Hotel buchen. Die Kosten für die Übernachtung, den Transport zum Hotel und die Verpflegung übernimmt die Fluggesellschaft – sofern die Wahl des Hotels in einem preislich angemessenen Kostenrahmen bleibt. Die Belege können über das Feedback-Formular eingereicht werden.
» Feedback- und Kontaktformular (Austrian Airlines) * Bitte beachten Sie, dass Hotelübernachtungen nicht telefonisch in den Service Centern der Lufthansa Group Airlines gebucht werden können. |
Falls ein Lufthansa Flug innerhalb Deutschlands oder zwischen Deutschland und Basel oder Salzburg kurzfristig annulliert werden musste und wir keinen passenden Ersatzflug anbieten können, können Reisende ihr Flugticket in eine Fahrkarte der Deutschen Bahn umwandeln. Dies geht schnell und unkompliziert an einem Check-in Automaten oder online. | ||
Entschädigungen bei Flugunregelmäßigkeiten |
Passagierrechte |
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Wenn der Flug bei Ankunft eine Verspätung von mindestens drei Stunden hatte, annulliert wurde oder Reisende ihren Anschlussflug verpasst haben, können sie mit unseren Online-Formularen die Prüfung ihres Anspruchs auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO 261/2004 veranlassen.
» Antrag auf Kompensation (Austrian Airlines) |
Wenn ein Flug annulliert wurde, sich mehr als zwei Stunden verspätet oder die Beförderung auf einem Flug, für den der Passagier eine bestätigte Buchung hat, verweigert wurde, stehen Passagieren die Rechte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu.
Bitte beachten Sie, dass für die Gewährung der Rechte immer die Fluggesellschaft zuständig ist, die den Flug ausführt bzw. ausführen sollte. Schriftliche Informationen zu den Fluggastrechten liegen auch an den Schaltern am Flughafen aus. » Passagierrechte (Austrian Airlines) |
Probleme mit dem Gepäck
Erfahren Sie hier, wo Sie einen Schaden reklamieren können und wo Sie sich über verspätete Gepäckstücke informieren.
07.07.2023 10:37 CET