Informationen über Beeinträchtigungen des Flugverkehrs von/nach Nahost

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage hat die Lufthansa Group entschieden, ihre regulären Flüge nach Beirut (BEY) und Teheran (THR) bis einschließlich Dienstag, den 30. April 2024 auszusetzen. Ebenso wird der iranische Luftraum bis einschließlich Dienstag, den 30. April 2024 weiterhin nicht genutzt.

Von Freitag, den 19. April bis Samstag, den 20. April 2024 (7:00 Uhr) streichen die Lufthansa Group Airlines ihre Flüge nach Tel Aviv (TLV) und Erbil (EBL). Im selben Zeitraum wird sie den irakischen Luftraum umfliegen.

Nach eingehender Prüfung hat SWISS entschieden, ihre Flüge nach Tel Aviv (TLV) bis einschließlich Donnerstag, den 25. April 2024 einzustellen.

Die Lufthansa Group beobachtet und bewertet kontinuierlich die Sicherheitslage im Nahen Osten und steht in engem Kontakt mit den Behörden. Die Sicherheit von Fluggästen und Crews hat stets oberste Priorität.

Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen

Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.

» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“

Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kund:innen können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Brussels Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.

Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.


19.04.2024 15:03  CET