Informationen über den Lufthansa Group Flugverkehr in den Nahen Osten | Kulanzregel für Erstattungen (TWP 2413)

Aufgrund der aktuellen Situation passen die Lufthansa Group Airlines ihren Flugplan erneut an:

  • Flüge von/nach Tel Aviv (TLV) und Teheran (IKA) werden bis einschließlich Dienstag, den 24. September 2024 gestrichen.

  • Flüge von/nach Beirut (BEY) werden bis einschließlich Samstag, den 26. Oktober 2024 ausgesetzt.

  • Die Lufthansa Group beobachtet die Situation weiterhin genauestens und wird die Lage in den kommenden Tagen weiter bewerten.

  • Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die für unsere Fluggäste entstehen. Die Sicherheit für unsere Passagiere und Crews hat stets oberste Priorität.

Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen

Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.

» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“

Teil 1 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kund:innen können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Brussels Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.

Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.

Teil 2 – Kulanzregel (TWP 2413) für Erstattungen von nicht gestrichenen Flügen:

» 
Zur TWP 2413 (Version 1)


19.09.2024 14:49  CET