Informationen über den Lufthansa Group Flugverkehr in den Nahen Osten | Kulanzregel für Erstattungen (TWP 2413 / TWP 2414)
Aufgrund der aktuellen Situation passen die Lufthansa Group Airlines ihren Flugplan erneut an:
Von/nach Teheran (IKA):
- Austrian Airlines und Lufthansa Flüge werden bis einschließlich Freitag, den 31. Januar 2025 gestrichen.
Von/nach Tel Aviv (TLV):
- Austrian Airlines, Brussels Airlines, Eurowings, Lufthansa und SWISS Flüge werden bis einschließlich Freitag, den 31. Januar 2025 gestrichen.
Von/nach Beirut (BEY):
- Lufthansa Flüge werden bis einschließlich Samstag, den 29. März 2025 ausgesetzt.
- SWISS Flüge werden bis einschließlich Samstag, den 18. Januar 2025 ausgesetzt.
- Eurowings Flüge werden bis einschließlich Freitag, den 28. Februar ausgesetzt.
Die Lufthansa Group beobachtet die Situation weiterhin genauestens und wird die Lage in den kommenden Tagen weiter bewerten.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die für unsere Fluggäste entstehen. Die Sicherheit für unsere Passagiere und Crews hat stets oberste Priorität.
Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen
Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.
» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“
Teil 1 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen
Von einer Flugstreichung betroffene Kund:innen können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Brussels Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.
Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.
Teil 2 – Kulanzregel (TWP) für Erstattungen von nicht gestrichenen Flügen:
» Zur TWP 2413 (Version 1) - nicht mehr gültig
» Zur TWP 2414 (Version 3)
02.12.2024 10:14 CET