Kein Waiver-Eintrag erforderlich für kostenfreie Umbuchungen im Rahmen der Kulanzregel

+++ Diese Kulanzregel ist nicht mehr gültig und wurde durch die neue Kulanzregel (TWP 2011) ersetzt (19.03.2020, 19:00) +++
 
Um die Abwicklung der Umbuchungen auf Basis der aktuellen Kulanzregel für Sie zu vereinfachen, verzichten die Airlines der Lufthansa Group ab sofort auf den Waiver-Eintrag für ausgewählte Umbuchungen.

Sie können jetzt alle Umbuchungen/Umschreibungen für gebuchte Flüge zwischen dem 5. März und dem 30. April 2020, deren Ticket bis einschließlich 5. März 2020 ausgestellt wurde, auf Basis der veröffentlichten Kulanzregel (TWP 2006) selbständig vornehmen ohne separat eine Genehmigung (Waiver) bei Ihrem Lufthansa Group Agency Support anzufragen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Bestimmungen der Kulanzregel beachten und kassieren Sie bei Bedarf zum Beispiel eine anfallende Tarifdifferenz, die aufgrund der geänderter Buchungsklasse oder Saisonzeit anfallen könnte, um etwaige ADMs zu vermeiden.

Neu: Auch bei Stornierungen und Erstattungen von bereits ausgestellten Gruppentickets ist keine Autorisierung (Waiver) seitens des Gruppen Service Teams erforderlich. Mehr Informationen finden Sie hier.

Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen weiterhin die Flight irregularities policy for business partners (OS/LH/LX) bzw. die Brussels Airlines INVOL Regeln anwendbar sind.

Die aktuelle Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen und wir hoffen, Ihnen mit dieser Prozessanpassung eine spürbare Arbeitserleichterung zu verschaffen. Für die langen Wartezeiten während der letzten Tage möchten wir uns auf diesem Weg bei Ihnen entschuldigen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und die Unterstützung bei der Betreuung unserer gemeinsamen Kunden!

09.03.2020 17:57  CET