Lufthansa Group Airlines bieten Passagieren erweiterte Kulanzregeln für kostenfreie Umbuchungen

+++ Diese Kulanzregel ist nicht mehr gültig und wurde durch die neue Kulanzregel (TWP 2011) ersetzt (19.03.2020, 19:00) +++

Die Airlines der Lufthansa Group bieten Passagieren für ihre weltweiten Reisen auf Grund der Ausbreitung des Coronavirus die Möglichkeit, einmalig kostenfrei umzubuchen.

Teil 1 (TWP 2007) – Umbuchungsmöglichkeiten bei zukünftigen Buchungen (Ticketausstellung: 6. März bis 31. März 2020)

Kulanzregel für kostenfreie Umbuchungen und Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen:

Die Kulanzregel gilt unter folgenden Voraussetzungen:

Fluggäste

  • mit einem gebuchtem Flug für Reisen zwischen dem 6. März 2020 und dem 25. März 2021, und

  • mit einem OS/LH/LX/SN/EN Ticket (257/220/724/082/101), das zwischen 6. und 31. März 2020 ausgestellt wurde, und

  • mit einem komplett ungenutzten Ticket, und

  • mit einer gebuchten Austrian Airlines/Lufthansa/SWISS/Brussels Airlines/Eurowings/Edelweiss/ Germanwings/Air Dolomiti Flugnummer (operated by OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN) weltweit, oder

  • mit einem von einer anderen Fluggesellschaft (OAL) durchgeführten Flug mit OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN Flugnummer (“Codeshare”) weltweit

können einmalig kostenfrei umbuchen.

Für Umbuchungen von umbuchbaren (changeable) Tarifen gelten folgende Regeln:

  • Umbuchung muss vor dem ursprünglichen Reiseantrittstermin erfolgen

  • Umbuchungen auf einen alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN), oder

  • auf einen von einer anderen Fluggesellschaft (OAL) durchgeführten Flug mit OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN Flugnummer (“Codeshare”) – sofern dies die Tarifkonditionen zulassen.

  • Die Umbuchungsgebühr entfällt

  • Die Fare muss neu gepriced werden. Ggfs. ist eine Aufzahlung zum Beispiel auf die neue Buchungsklasse oder Saisonzeit erforderlich.

  • Neues Reisedatum: die Reise muss bis 31. Dezember 2020 beendet sein

  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben, es sein denn, die ursprünglichen Tarifkonditionen lassen eine Streckenänderung zu

  • Alle anderen Konditionen des Originaltarifs kommen zur Anwendung.

  • Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2007

Für Umbuchungen von nicht umbuchbaren (non-changeable) Tarifen gelten folgende Regeln:

  • Umbuchung muss vor dem ursprünglichen Reiseantrittstermin erfolgen

  • Umbuchungen auf einen alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN), oder

  • auf einen von einer anderen Fluggesellschaft (OAL) durchgeführten Flug mit OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN Flugnummer (“Codeshare”) – sofern dies die Tarifkonditionen zulassen.

  • Die Umbuchungsgebühr entfällt

  • Die Fare muss neu gepriced werden. Ggfs. ist eine Aufzahlung zum Beispiel auf die neue Buchungsklasse oder Saisonzeit erforderlich.

  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben

  • Neues Reisedatum: die Reise muss bis 31. Dezember 2020 beendet sein

  • Bei Umschreibungen bleibt der nicht erstattbare Teil des Originaltickets auch weiterhin nicht erstattbar

  • Alle anderen Konditionen des Originaltarifs kommen zur Anwendung.

  • Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2007

Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen.

Wenn Sie eine Umbuchung/Umschreibung gemäß der oben genannten Kulanzregel selbstständig vornehmen möchten, ist in jedem Fall ein Waiver durch Ihr Lufthansa Group Sales & Service Team erforderlich. Für Anfragen bezüglich Air Dolomiti (EN/101) Tickets wenden Sie sich bitte an Ihren Air Dolomiti Agency Support.

Teil 2 (TWP 2006) – Umbuchungsmöglichkeiten bei bereits bestehenden Buchungen (Ticketausstellung: bis 5. März 2020)

Kulanzregel für kostenfreie Umbuchungen und Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen:

Die Kulanzregel gilt unter folgenden Voraussetzungen:
Fluggäste

  • mit einem gebuchtem Flug zwischen dem 5. März und dem 30. April 2020, und

  • mit einem OS/LH/LX/SN/EN Ticket (257/220/724/082/101), das bis einschließlich 5. März 2020 ausgestellt wurde, und

  • mit einer gebuchten Austrian Airlines/Lufthansa/SWISS/Brussels Airlines/Eurowings/Edelweiss/Germanwings/Air Dolomiti Flugnummer (operated by OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN) weltweit, oder

  • mit einem von einer anderen Fluggesellschaft (OAL) durchgeführten Flug mit OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN Flugnummer (“Codeshare”) weltweit

können einmalig kostenfrei umbuchen.

Für Umbuchungen von umbuchbaren (changeable) Tarifen gelten folgende Regeln:

  • Umbuchungen auf einen alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN), oder

  • auf einen von einer anderen Fluggesellschaft (OAL) durchgeführten Flug mit OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN Flugnummer (“Codeshare”) – sofern dies die Tarifkonditionen zulassen.

  • Die Umbuchungsgebühr entfällt

  • Die Fare muss neu gepriced werden. Ggfs. ist eine Aufzahlung zum Beispiel auf die neue Buchungsklasse oder Saisonzeit erforderlich.

  • Neues Reisedatum (unangeflogenes Ticket): die Reise muss bis 31. Dezember 2020 beendet sein

  • Neues Reisedatum (angeflogenes Ticket): gemäß der Original-Ticketgültigkeit oder bis spätestens 31. Dezember 2020 (je nachdem was früher ist)

  • Alle anderen Konditionen des Originaltarifs kommen zur Anwendung.

  • Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2006

Für Umbuchungen von nicht umbuchbaren (non-changeable) Tarifen gelten folgende Regeln:

  • Umbuchungen auf einen alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN), oder

  • auf einen von einer anderen Fluggesellschaft (OAL) durchgeführten Flug mit OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN Flugnummer (“Codeshare”) – sofern dies die Tarifkonditionen zulassen.

  • Die Umbuchungsgebühr entfällt

  • Die Fare muss neu gepriced werden. Ggfs. ist eine Aufzahlung zum Beispiel auf die neue Buchungsklasse oder Saisonzeit erforderlich.

  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben

  • Neues Reisedatum (unangeflogenes Ticket): die Reise muss bis 31. Dezember 2020 beendet sein

  • Neues Reisedatum (angeflogenes Ticket): gemäß der Original-Ticketgültigkeit oder bis spätestens 31. Dezember 2020 (je nachdem was früher ist)

  • Bei Umschreibungen bleibt der nicht erstattbare Teil des Originaltickets auch weiterhin nicht erstattbar

  • Alle anderen Konditionen des Originaltarifs kommen zur Anwendung.

  • Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2006

Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen. Sie können jetzt alle Umbuchungen/Umschreibungen auf Basis dieser veröffentlichten Kulanzregel selbständig vornehmen ohne separat eine Genehmigung (Waiver) bei Ihrem Lufthansa Group Agency Support anzufragen. Für Anfragen bezüglich Air Dolomiti (EN/101) Tickets wenden Sie sich bitte an Ihren Air Dolomiti Agency Support.

Hinweis: Die Kulanzregel für Gruppenreisende finden Sie hier.


12.03.2020 11:02  CET