Lufthansa Group Airlines nehmen Flugstreichungen für den Winterflugplan 2020/2021 vor

Die Aussichten für den internationalen Luftverkehr haben sich in den vergangenen Wochen deutlich eingetrübt. Prognosen, welche Flüge nachgefragt werden und welche nicht, sind in der aktuellen Zeit enorm schwierig. Es fällt allen Airlines sehr schwer, einen stabilen Flugplan anzubieten. In dieser Ausnahmesituation kann es passieren, dass bereits veröffentlichte Flugverbindungen wieder gestrichen werden. Dies hat neben wirtschaftlichen auch ökologische Gründe.

Austrian Airlines, Lufthansa, SWISS, Air Dolomiti und Brussels Airlines reduzieren daher ihr Flugprogramm für den Winterflugplan 2020/2021 (25. Oktober 2020 bis 27. März 2021).

Im Rahmen der Anpassung des Streckennetzes werden die Lufthansa Group Airlines die folgenden Destinationen im Winterflugplan 2020/2021 nicht anbieten:

Kont:
  • Ancona (AOI), Antalya (AYT), Baku (GYD), Bordeaux (BOD), Bristol (BRS), Bydgoszcz (BZG), Dubrovnik (DBV), Friedrichshafen (FDH), Glasgow (GLA), Linz (LNZ), Newcastle (NCL), Niš (INI), Paris-Orly (ORY), Paderborn (PAD), Pamplona (PNA), Pisa (PSA), Rostock-Laage (RLG)
Interkont:
  • Addis Abeba (ADD), Agadir (AGA), Algier (ALG), Almaty (ALA), Austin (AUS), Casablanca (CMN), Daressalam (DAR), Djerba (DJE), Eilat (ETM), Fort Myers (RSW), Las Vegas (LAS), Nagoya (NGO), Panama-Stadt (PTY), Qingdao (TAO), Rio de Janeiro (GIG), San Diego (SAN), Shenyang (SHE)
» Zum Streckennetz im Winter 2020/2021

Flugstreichungen und Umbuchungsmöglichkeiten

Die Flugstreichungen werden ab 29. September 2020 sukzessive in den Buchungssystemen umgesetzt und laufen in Ihrer Queue auf.
  • Von Flugstreichungen betroffene Kunden werden soweit wie möglich automatisiert umgebucht.

  • Bei Umsteigeverbindungen kann eine manuelle Umbuchung der Zu- und Abbringerflüge erforderlich sein.

  • Änderungen an den automatisierten Umbuchungen können Sie im Rahmen der OS/LH/LX/SN/EN Flight Irregularities Policies eigenständig vornehmen.

  • Alternativ ist zum Beispiel für Kunden, die ihr Routing ändern möchten, eine gebührenfreie Umbuchung im Rahmen der Kulanzregeln bzw. gemäß den Tarifbedingungen möglich.
» Zu den Umbuchungsoptionen: TWP 2011 / TWP 2013

Rückbestätigung für von Flugstreichungen betroffene PNRs

Mit den Flugstreichungen läuft in alle PNRs, in denen zumindest ein Austrian Airlines, Lufthansa oder SWISS Flugsegment gestrichen und/oder automatisiert umgebucht wird, zusätzlich zum UN bzw. UN/TK ein SSR Element („PLS VERIFY IF PAX DEF TRVL AND INSERT OSI YY PAX DEF TRVLG“) ein. Buchungen von Kunden, die ihre im PNR verbleibenden Flüge weiterhin wie gebucht nutzen wollen, bestätigen Sie bitte durch Eingabe eines OSI Elements („PAX DEF TRVLG“).
  • Für PNRs mit einem Reisedatum bis 31. Dezember 2020 muss die Rückbestätigung innerhalb von 21 Tagen nach Flugstreichung erfolgen.

  • Für PNRs mit einem Reisedatum ab 1. Januar 2021 muss die Rückbestätigung innerhalb von 42 Tagen nach Flugstreichung erfolgen.
Auch Brussels Airlines bittet Passagiere, die von Flugstreichungen betroffen sind, um eine Rückbestätigung. Bitte machen Sie sich mit diesem Prozess vertraut, um die Bearbeitung der von Flugunregelmäßigkeiten betroffen PNRs im Sinne Ihrer Kunden vorzunehmen.

» Mehr zum Rückbestätigungsprozess erfahren

Mit der Anpassung des Winterflugplans 2020/2021 und dem geringeren Einsatz von Flugzeugen nehmen die Lufthansa Group Airlines auch ihre ökonomische und ökologische Verantwortung wahr. Zusätzlich soll dadurch sichergestellt werden, dass Neubuchungen auf dem angepassten und reduzierten Flugplan basieren und Streichungen damit unwahrscheinlicher werden.

Für Ihr großes Vertrauen und Ihre Treue in diesen herausfordernden Zeiten möchten wir uns bei Ihnen sehr herzlich bedanken.

29.09.2020 08:45  CET