Lufthansa Group Airlines nehmen Flugstreichungen für Sommer 2021 vor | Rückbestätigung erforderlich

Die Pandemie hat uns weiterhin fest im Griff. Auch wenn der Wunsch nach Reisen spürbar ist, so wirken sich die verschärften Reisebeschränkungen deutlich auf den Luftverkehr aus.

Daher nehmen Austrian Airlines, Lufthansa, SWISS, Air Dolomiti und Brussels Airlines Flugstreichungen für Sommer 2021 (1. Mai bis 30. Oktober 2021) vor. Durch die frühzeitige Anpassung des Angebots soll sichergestellt werden, dass Neubuchungen für den Sommer auf dem reduzierten Flugplan basieren und zukünftige Streichungen damit unwahrscheinlicher werden.

Doch wir blicken optimistisch nach vorne: Sobald das Reisen wieder möglich sein wird, rechnen wir mit einer erhöhten Nachfrage nach Urlaubsreisen – und stocken daher unser Angebot mit zahlreichen neuen touristischen Zielen auf.

Flugstreichungen und Umbuchungsmöglichkeiten

Die Flugstreichungen werden ab 25. Februar 2021 sukzessive in den Buchungssystemen umgesetzt und laufen in Ihrer Queue auf.

  • Von Flugstreichungen betroffene Kunden werden soweit wie möglich automatisiert umgebucht.

  • Bei Umsteigeverbindungen kann eine manuelle Umbuchung der Zu- und Abbringerflüge erforderlich sein.

  • Änderungen an den automatisierten Umbuchungen können Sie im Rahmen der OS/LH/LX/SN/EN Flight Irregularities Policies eigenständig vornehmen.

  • Alternativ ist zum Beispiel für Kunden, die ihr Routing ändern möchten, eine gebührenfreie Umbuchung im Rahmen der Kulanzregel (TWP 2101) – für Tickets mit einem Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. August 2020 – bzw. gemäß den Tarifbedingungen möglich.

» Zur Kulanzregel (TWP 2101)
» Zur OS/LH/LX Flight Irregularities Policy
» Zu den SN INVOL Rules
» Zu den EN INVOL Rules

Wichtige Hinweise zu Umbuchungen/Umschreibungen von gestrichenen Flügen:

  • Für alle Passagiere, die von einer Flugstreichung betroffen sind, ist die kostenlose Umbuchung/Umschreibung auf Basis der Flight Irregularities Policy (OS/LH/LX), SN INVOL Rules oder EN INVOL Rules nur einmal erlaubt. Diese kann jederzeit innerhalb der Gültigkeit des Tickets vorgenommen werden.

  • Jede weitere Umbuchung/Umschreibung muss auf Basis der ursprünglichen Tarifbedingungen erfolgen.

  • Wir empfehlen Ihnen daher, die Umbuchung/Umschreibung erst dann vorzunehmen, wenn Ihr Kunde sicher weiß, wann er reisen möchte.

  • Für Kunden, die keine Umbuchung vornehmen möchten, können Sie eine Ticketerstattung auf Basis der Flight Irregularities Policy (OS/LH/LX), SN INVOL Rules oder EN INVOL Rules vornehmen.

So vermeiden Sie ADMs

Bei der Bearbeitung von PNRs mit gestrichenen Flügen treten oftmals identische Fehler auf. Diese Fehler können zu Agency Debit Memos (ADMs) führen und sind in der Regel einfach zu vermeiden.

  • Buchungen ohne gestrichene Flüge dürfen nicht auf Involuntary Basis erstattet werden. Bitte warten Sie, bis der Flug auf UN gesetzt wurde. Erst dann ist eine Umbuchung/Umschreibung/Erstattung auf Basis der Richtlinien zum Umgang mit Flugunregelmäßigkeiten möglich.

  • Für Buchungen, die vorab von Ihnen auf Voluntary Basis gestrichen werden, sind Ticketerstattungen nur gemäß den Tarifbedingungen möglich.

  • Für Erstattungen und Umschreibungen nach Flugstreichungen von allen Airlines außer Austrian Airlines, Lufthansa, SWISS, Brussels Airlines und Eurowings (Prime- und Codeshare-Flüge) auf einem Dokument von Austrian Airlines, Lufthansa oder SWISS ist immer eine Genehmigung (Waiver) von Ihrem Lufthansa Group Sales & Service Team erforderlich.

Rückbestätigung für von Flugstreichungen/Zeitenänderungen betroffene PNRs

Im Rahmen dieser Flugplananpassung läuft in alle PNRs, in denen zumindest ein Austrian Airlines, Lufthansa oder SWISS Flugsegment gestrichen und/oder automatisiert umgebucht wird, zusätzlich zum UN bzw. UN/TK ein SSR Element („PLS VERIFY IF PAX DEF TRVL AND INSERT OSI YY PAX DEF TRVLG“) mit einer Standard-Deadline von 21 Tagen ein. Bitte beachten Sie, dass dieses SSR Element auch bei einer reinen Zeitenänderung (TK) in den PNR einläuft.

Der Reisende möchte die im PNR verbleibenden Flüge weiterhin wie gebucht nutzen?

  • Im Rahmen Ihrer Standardprozesse bei der Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten fällt kein Zusatzaufwand an, sofern Sie zumindest ein neues Flugsegment buchen. In diesem Fall ist keine Eingabe eines OSI Elements („PAX DEF TRVLG“) erforderlich.

  • Sofern Sie den PNR im Rahmen Ihrer Standardprozesse noch nicht bearbeitet haben, bestätigen Sie die Buchung bitte innerhalb von 21 Tagen nach Flugstreichung/Zeitenänderung durch Eingabe eines OSI Elements („PAX DEF TRVLG“).

  • Das Ticket kann selbstverständlich auch nach Eingabe des OSI Elements weiterhin für eine Umschreibung auf Basis der Kulanzregel oder der Flight Irregularities Policy genutzt werden.

  • Falls Sie die Buchung nicht innerhalb der Deadline bearbeitet haben und diese deshalb automatisch gestrichen wurde, können Sie bei Bedarf die Flüge neu einbuchen. Sollte die ursprüngliche Buchungsklasse nicht mehr verfügbar sein, kontaktieren Sie bitte Ihr Lufthansa Group Sales & Service Team.

Der Reisende möchte die im PNR verbleibenden Flüge nicht mehr nutzen?

  • Die Buchung wird automatisch nach der vorgegebenen Frist gestrichen, sofern kein OSI Element eingegeben oder kein Flugsegment gebucht wurde. Wir wären Ihnen trotzdem dankbar, wenn Sie den PNR zuvor bereinigen würden (Streichung der verbliebenen Flüge und Löschung der inaktiven Segmente).

Mit den erforderlichen Rückbestätigungen und der Bereinigung des Buchungsbestands helfen Sie uns, für die Sommermonate realistische Verfügbarkeiten in den Reservierungssystemen abzubilden – und Sitzplatzkapazitäten bei Bedarf entsprechend anzupassen.

» Mehr zum OS/LH/LX Rückbestätigungsprozess erfahren

Für Ihr Vertrauen in die Lufthansa Group und die Betreuung unserer gemeinsamen Kunden möchten wir uns bei Ihnen sehr herzlich bedanken.


24.02.2021 11:10  CET