TWP2603: Lufthansa Group Airlines passen das Flugangebot in den Nahen Osten an

Aufgrund der aktuellen Situation im Nahen Osten und den damit verbundenen massiven Einschränkungen des Luftverkehrs werden die Airlines der Lufthansa Group   

  • Flüge von und nach Dubai (DXB/DWC) und Abu Dhabi (AUH) bis einschließlich 15. März 2026 aussetzen 
  • Flüge von und nach Dammam (DMM) bis einschließlich 15. März 2026  aussetzen 
  • Flüge von und nach Tel Aviv (TLV) bis einschließlich 2. April 2026 aussetzen 

Bereits Ende letzter Woche wurde beschlossen, dass die Airlines der Lufthansa Group

  • Flüge von und nach Amman (AMM) und Erbil (EBL) bis einschließlich 15. März 2026 aussetzen 
  • Flüge von und nach Beirut (BEY) bis einschließlich 28. März 2026 aussetzen
  • Flüge von und nach Teheran (THR) bis einschließlich 30. April 2026 aussetzen 

Linienflüge von und nach Riad (RUH) und Jeddah (JED) finden weiterhin statt, ebenso Flüge nach Larnaca (LCA).

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die für unsere Fluggäste entstehen. Sobald es die Lage vor Ort und die damit verbundenen Luftraumsperrungen erlauben, werden wir über zusätzliche Flüge aus der Region entscheiden, um unseren Gästen baldmöglichst eine Heimreise anbieten zu können.

Die Lufthansa Group beobachtet und bewertet kontinuierlich die Sicherheitslage im Nahen Osten und steht hierzu in engem Kontakt mit den Behörden.

Die Sicherheit für Passagiere und Crews hat für die Lufthansa Group stets oberste Priorität.

Gäste, die von einer Unregelmäßigkeit betroffen und deren Kontaktdaten in der Buchung hinterlegt sind, werden entsprechend informiert.

Wichtiger Hinweis: Damit wir im Falle von Flugunregelmäßigkeiten Ihre Kundschaft frühzeitig und umfassend per E-Mail informieren können, geben Sie bitte immer die Kunden-Kontaktdaten über das „SSR CTC“-Format in den PNR ein.

Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen

Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.

» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“

Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kund:innen können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen.

Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.

Kulanzregel (TWP) für Umbuchungen/Erstattungen von nicht gestrichenen Flügen:

» Zur TWP 2603 (Version 2)
» Zur TWP 2603 (Version 1)


09.03.2026 14:06  CET