TWP2603/TWP2604/TWP2606: Lufthansa Group Airlines passen das Flugangebot in den Nahen Osten an

Sämtliche Airlines der Lufthansa Group werden aufgrund der volatilen Situation im Nahen Osten ihre Flüge in die Region bis einschließlich 30. April 2026 aussetzen.

Austrian Airlines, Brussels Airlines, Lufthansa, SWISS und Edelweiss werden darüber hinaus aus operationellen Gründen alle Flüge von und nach

  • Dubai (DXB) bis einschließlich 31. Mai 2026 aussetzen

  • Tel Aviv (TLV) bis einschließlich 31. Mai 2026 aussetzen

  • Abu Dhabi (AUH) bis einschließlich 24. Oktober 2026 aussetzen

  • Amman (AMM) bis einschließlich 24. Oktober 2026 aussetzen

  • Beirut (BEY) bis einschließlich 24. Oktober 2026 aussetzen

  • Dammam (DMM) bis einschließlich 24. Oktober 2026 aussetzen

  • Riad (RUH) bis einschließlich 24. Oktober 2026 aussetzen

  • Erbil (EBL) bis einschließlich 24. Oktober 2026 aussetzen

  • Maskat (MCT) bis einschließlich 24. Oktober 2026 aussetzen

  • Teheran (THR) bis einschließlich 24. Oktober 2026 aussetzen

 Zusätzlich plant Eurowings Ihre Flüge nach 

  • Tel Aviv (TLV), Beirut (BEY) und Erbil (EBL) bis einschließlich 30. April 2026 auszusetzen

  • Dubai (DWC), Abu Dhabi (AUH) und Amman (AMM) bis einschließlich 24. Oktober 2026 auszusetzen

Änderungen bei einzelnen Airlines sind aufgrund der dynamischen Situation möglich und werden entsprechend kommuniziert.

Wir bedauern die Beeinträchtigungen, die für unsere Fluggäste entstehen. Die Lufthansa Group beobachtet und bewertet kontinuierlich die Lage im Nahen Osten und steht hierzu in engem Kontakt mit den Behörden.

Die Sicherheit für Passagiere und Crews hat für die Lufthansa Group stets oberste Priorität.

Gäste, die von einer Unregelmäßigkeit betroffen und deren Kontaktdaten in der Buchung hinterlegt sind, werden entsprechend informiert.

Wichtiger Hinweis: Damit wir im Falle von Flugunregelmäßigkeiten Ihre Kundschaft frühzeitig und umfassend per E-Mail informieren können, geben Sie bitte immer die Kunden-Kontaktdaten über das „SSR CTC“-Format in den PNR ein.

Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen

Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.

» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“

Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kund:innen können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen.

Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.

Kulanzregel (TWP) für Umbuchungen/Erstattungen von nicht gestrichenen Flügen (Reisedatum: 27. März bis 30. April 2026):

» To the TWP 2606 (Version 1)

Kulanzregel (TWP) für Umbuchungen/Erstattungen von nicht gestrichenen Flügen (Reisedatum: 16. bis 26. März 2026):

» To the TWP 2604 (Version 1)

Kulanzregel (TWP) für Umbuchungen/Erstattungen von nicht gestrichenen Flügen:

» Zur TWP 2603 (Version 2)
» Zur TWP 2603 (Version 1)


23.03.2026 18:55  CET