Lufthansa Group Airlines passen Flugangebot in den Nahen Osten an
Aufgrund der aktuellen Situation setzen die Lufthansa Group Airlines ihre Flüge in den Nahen Osten wie folgt aus:
- Tel Aviv (TLV) bis einschließlich 31. Juli 2025
- Teheran (THR) bis einschließlich 31. Juli 2025
- Amman (AMM) bis einschließlich 20. Juni 2025
- Erbil (EBL) bis einschließlich 20. Juni 2025
- Beirut (BEY) bis einschließlich 20. Juni 2025
SWISS hat aus operationellen Gründen entschieden, ihre Flüge von und nach Tel Aviv bis zum Ende des Sommerflugplans am 25. Oktober 2025 auszusetzen sowie von und nach Beirut bis zum 31. Juli 2025.
Ebenso verzichtet die Lufthansa Group bis auf Weiteres auf die Nutzung des Luftraums der betreffenden Staaten.
Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen
Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.
» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“
Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen
Von einer Flugstreichung betroffene Kund:innen können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Brussels Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.
Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.
13.06.2025 13:21 CET