Lufthansa Group Airlines passen Flugangebot in den Nahen Osten an

Aufgrund der aktuellen Situation setzen die Lufthansa Group Airlines ihre Flüge in den Nahen Osten wie folgt aus:

  • Tel Aviv (TLV) bis einschließlich 31. Juli 2025
  • Teheran (THR) bis einschließlich 14. August 2025

Eurowings hatte bereits aus operativen Gründen entschieden, ihre Flüge von und nach Tel Aviv bis zum Ende des Sommerflugplans am 25. Oktober 2025 auszusetzen.

Lufthansa setzt aus operativen Gründen die Flüge von und nach Teheran bis 31. August 2025 aus.

SWISS nimmt den Flugbetrieb nach Tel Aviv am 29. September 2025 wieder auf. Geplant ist ein täglicher Flug mit einem Airbus A330 unter der Flugnummer LX252. SWISS hatte sich Mitte Juni entschieden, die Strecke bis zum Ende des Sommerflugplans Ende Oktober auszusetzen, um operative Stabilität und Planbarkeit sicherzustellen. Eine erneute Bewertung der Situation hat ergeben, dass eine frühere Wiederaufnahme möglich ist. Die Verbindung nach Beirut wird SWISS wie geplant ab dem 3. August 2025 wieder bedienen.

Amman, Beirut und Erbil/Irak werden bereits wieder durch die Airlines der Lufthansa Group angeflogen, zusätzlich werden sind die Lufträume des Libanon und von Jordanien vollständig freigegeben. Im irakischen Luftraum wird ein östlicher Korridor für Überflüge genutzt.

Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen

Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.

» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“

Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kund:innen können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Brussels Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.

Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.


23.07.2025 17:39  CET