Lufthansa Group Airlines reduzieren Europa-Flugangebot um bis zu 25 Prozent
In Folge der verschärften Situation durch die beschleunigte Ausbreitung des Coronavirus streichen Austrian Airlines, Lufthansa und SWISS für den Zeitraum vom 8. bis zum 28. März 2020 rund 25 Prozent der Flüge in Europa. Zusätzlich kann es auch vereinzelt auf Interkont-Verbindungen zu Flugstreichungen kommen.
Die erforderlichen Flugstreichungen werden bis heute Abend, Donnerstag, den 5. März 2020 vorgenommen. Von Flugstreichungen betroffene Kunden werden soweit wie möglich automatisiert umgebucht. Änderungen an den automatisierten Umbuchungen können Sie im Rahmen der Flight irregularities policy for business partners (OS/LH/LX) entweder selbst vornehmen oder sich an Ihren Lufthansa Group Agency Support wenden.
Teil 1 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen
Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Flight irregularities policy for business partners (OS/LH/LX) eigenständig vornehmen.
Für Brussels Airlines Tickets gelten die Brussels Airlines INVOL Regeln.
Hinweis: Die Flight irregularities policy bzw. die INVOL Regeln gelten nur für bereits gestrichene Flüge.
Die Airlines der Lufthansa Group bitten alle Fluggäste sich vor Antritt ihrer Reise über den Status ihres Fluges direkt auf den Webseiten der jeweiligen Airline zu informieren:
» austrian.com
» lufthansa.com
» swiss.com
» brusselsairlines.com
» eurowings.com
Die erforderlichen Flugstreichungen werden bis heute Abend, Donnerstag, den 5. März 2020 vorgenommen. Von Flugstreichungen betroffene Kunden werden soweit wie möglich automatisiert umgebucht. Änderungen an den automatisierten Umbuchungen können Sie im Rahmen der Flight irregularities policy for business partners (OS/LH/LX) entweder selbst vornehmen oder sich an Ihren Lufthansa Group Agency Support wenden.
Teil 1 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen
Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Flight irregularities policy for business partners (OS/LH/LX) eigenständig vornehmen.
Für Brussels Airlines Tickets gelten die Brussels Airlines INVOL Regeln.
Hinweis: Die Flight irregularities policy bzw. die INVOL Regeln gelten nur für bereits gestrichene Flüge.
Die Airlines der Lufthansa Group bitten alle Fluggäste sich vor Antritt ihrer Reise über den Status ihres Fluges direkt auf den Webseiten der jeweiligen Airline zu informieren:
» austrian.com
» lufthansa.com
» swiss.com
» brusselsairlines.com
» eurowings.com
05.03.2020 09:01 CET