Lufthansa Group nimmt Tel Aviv-Flüge ab Juni 2026 schrittweise wieder auf | Flugangebot in den Nahen Osten

Die Airlines der Lufthansa Group werden ab Juni 2026 schrittweise den Flugverkehr von und nach Tel Aviv (TLV) wieder aufnehmen. Diese Entscheidung folgt auf eine umfassende Sicherheitsbewertung.

Zunächst wird Austrian Airlines ab 1. Juni 2026 ihren Flugbetrieb nach Tel Aviv wieder aufnehmen.

Aus operationellen Gründen

  • planen Lufthansa und SWISS derzeit, den Flugbetrieb nach Tel Aviv frühestens ab dem 1. Juli 2026 wieder aufzunehmen.

  • wird Eurowings voraussichtlich Mitte Juli 2026 den Flugbetrieb nach Tel Aviv wieder aufnehmen.

  • hat Brussels Airlines den Flugbetrieb nach Tel Aviv bereits bis zum 24. Oktober 2026 ausgesetzt.

Darüber hinaus werden Lufthansa und SWISS den Flugbetrieb von und nach Dubai (DXB) aus betrieblichen Gründen bis einschließlich 13. September 2026 weiterhin aussetzen.

Angepasstes Flugangebot in den Nahen Osten

Austrian Airlines, Brussels Airlines, Lufthansa, SWISS und Edelweiss haben aus betrieblichen Gründen bereits alle Flüge zu folgenden Zielen ausgesetzt:

  • Abu Dhabi (AUH) bis zum 24. Oktober 2026

  • Amman (AMM) bis zum 24. Oktober 2026

  • Beirut (BEY) bis zum 24. Oktober 2026

  • Dammam (DMM) bis zum 24. Oktober 2026

  • Riad (RUH) bis zum 24. Oktober 2026

  • Erbil (EBL) bis zum 24. Oktober 2026

  • Maskat (MCT) bis zum 24. Oktober 2026

  • Teheran (THR) bis zum 24. Oktober 2026

Eurowings hat aus betrieblichen Gründen bereits folgende Flüge ausgesetzt:

  • Beirut (BEY) bis einschließlich 19. Juni 2026

  • Erbil (EBL) bis einschließlich 22. Juni 2026

  • Tel Aviv (TLV) bis einschließlich 9. Juli 2026

  • Dubai (DXB/DWC), Abu Dhabi (AUH) und Amman (AMM) bis einschließlich 24. Oktober 2026

Änderungen bei einzelnen Airlines sind aufgrund der dynamischen Situation möglich und werden entsprechend kommuniziert.  

Gäste, die von einer Unregelmäßigkeit betroffen und deren Kontaktdaten in der Buchung hinterlegt sind, werden entsprechend informiert.

Wichtiger Hinweis: Damit wir im Falle von Flugunregelmäßigkeiten Ihre Kundschaft frühzeitig und umfassend per E-Mail informieren können, geben Sie bitte immer die Kunden-Kontaktdaten über das „SSR CTC“-Format in den PNR ein.

Wir bedauern die Beeinträchtigungen, die für unsere Fluggäste entstehen. Die Lufthansa Group beobachtet und bewertet kontinuierlich die Lage im Nahen Osten und steht hierzu in engem Kontakt mit den Behörden.

Die Sicherheit für Passagiere und Crews hat für die Lufthansa Group stets oberste Priorität.

Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen

Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.

» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“

Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kund:innen können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen.

Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.


13.05.2026 14:35  CET