Lufthansa Group setzt Flüge zum chinesischen Festland bis 24. April 2020 aus

Lufthansa Group setzt weiterhin Flüge zum chinesischen Festland bis einschließlich 24. April 2020 aus. Dies betrifft Flüge nach Peking (PEK/PKX), Shanghai (PVG), Nanjing (NKG), Shenyang (SHE) und Qingdao (TAO).

Flüge von und nach Hongkong (HKG) werden im März und April 2020 reduziert.

In Folge der verschärften Situation durch die beschleunigte Ausbreitung des Coronavirus auch in Europa, kann es zudem auf Kurz- und Mittelstrecken in den kommenden Wochen zu einer Reduzierung der Flüge um bis zu 25% kommen.

Die Lufthansa Group Airlines bitten daher alle Reisenden, vor Reiseantritt immer den aktuellen Status ihres Fluges, sowie die momentan gültigen Einreisebestimmungen ihres Reise-, bzw. Transitlandes zu prüfen. Diese können sich auf Grund der aktuellen Lage auch kurzfristig ändern. Falls Ihre Kunden von Einreisebeschränkungen betroffen sind, kontaktieren Sie bezüglich Umbuchungs- oder Erstattungsmöglichkeiten bitte Ihren Lufthansa Group Agency Support.

Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen der gestrichenen Flüge von/nach Peking (PEK/PKX), Shanghai (PVG), Nanjing (NKG), Qingdao (TAO) und Shenyang (SHE) bis einschließlich 24. April 2020:

Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Flight irregularities policy for business partners (OS/LH/LX) eigenständig vornehmen.

Für Brussels Airlines Tickets gelten die Brussels Airlines INVOL Regeln.

Die Lufthansa Group Airlines werden weiterhin die Situation des Corona-Virus beobachten und stehen mit den zuständigen Behörden in Kontakt.

02.03.2020 11:36  CET