Lufthansa Group setzt Flüge zum chinesischen Festland weiter aus

Nach eingehender Bewertung aller aktuell vorliegenden Informationen zum Corona-Virus hat die Lufthansa Group nun entschieden, die Austrian Airlines, Lufthansa und SWISS Flüge von/nach Peking (PEK) und Shanghai (PVG) bis zum 29. Februar 2020 zu streichen. Nanjing (NKG), Qingdao (TAO) und Shenyang (SHE) werden bis zum Ende des Winterflugplans am 28. März 2020 nicht angeflogen.

Aus operativen Gründen werden darüber hinaus alle Lufthansa Group Flüge von und nach Peking (PEK) und Shanghai (PVG) vom 1. bis 28. März 2020 für Buchungen geschlossen. Für diese Flüge sind Erstattungen und Umbuchungen auf Basis der unten genannten Kulanzregel möglich.

Flüge von und nach Hongkong (HKG) finden unverändert wie geplant statt.

Die Flugstreichungen wurden durchgeführt.

Damit von den Flugstreichungen betroffene Austrian Airlines, Lufthansa und SWISS Passagiere die Möglichkeit haben, ihr Reiseziel zu erreichen, gibt es zum Beispiel Umbuchungsmöglichkeiten auf Flüge des Joint Venture-Partners Air China (CA) sowie auf Etihad Airways (EY). Bitte wenden Sie sich hierfür unbedingt an Ihren Lufthansa Group Agency Support.

Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen der gestrichenen Flüge von/nach Peking (PEK) und Shanghai (PVG) bis einschließlich 29. Februar 2020 sowie von/nach Nanjing (NKG), Qingdao (TAO) und Shenyang (SHE) bis einschließlich 28. März 2020:

Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können ihr Ticket kostenfrei erstatten lassen. Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Flight irregularities policy for business partners (OS/LH/LX) eigenständig vornehmen. In diesem Fall ist – wie immer bei ungenutzten Tickets – auch die OPC und die DCC (YR) erstattbar.

Für Brussels Airlines Tickets gelten die Brussels Airlines INVOL Regeln.

Für Fluggäste mit nicht gestrichenen Flügen von und nach Peking (PEK) und Shanghai (PVG) (Reisezeitraum: 1. bis 28. März 2020), gilt die nachfolgende Kulanzregel.

Kulanzregel für kostenfreie Erstattungen sowie Umbuchungen und Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen:

Die Kulanzregel gilt unter folgenden Voraussetzungen:
  • Fluggäste mit einem gebuchten Flug zwischen dem 24. Januar und 28. März 2020 mit Origin (Reiseantritt), Destination (Zielort) oder Transit in Festlandchina – ausgenommen Hongkong (HKG) und Macau (MFM), und

  • deren OS/LH/LX/SN Ticket bis einschließlich 3. Februar 2020 ausgestellt wurde
Flugscheine, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können kostenfrei erstattet werden.

Wenn Sie eine Erstattung selbständig durchführen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Punkte:
  • Für die Erstattung von komplett ungenutzten Tickets ist keine Genehmigung/Waiver erforderlich, sofern alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die OPC und die DCC (YR) bleiben nicht erstattbar.

  • Für die Erstattung von teilgenutzten Tickets reichen Sie diese bitte über eine Refund Application ein, z. B. über BSPlink.
Für Umbuchungen gelten folgende Regeln:
  • Umbuchung auf eine/n alternative/n Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: OS, SN, EW, 4U, LH, LX, WK) – ausschließlich in der Original-Buchungsklasse

  • Neues Reisedatum bis 30. September 2020

  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben.

  • Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2002
Wenn Sie eine Umbuchung/Umschreibung selbstständig vornehmen möchten, ist in jedem Fall ein Waiver durch Ihren Lufthansa Group Agency Support erforderlich.

03.02.2020 16:21  CET