Lufthansa passt Verfügbarkeiten an | Vereinfachte Regeln für Umschreibungen (involuntary)

Um die operative Stabilität weiter zu verbessern, wird Lufthansa in den nächsten Tagen erneut Flugstreichungen für den Zeitraum Juli bis September 2022 vornehmen. Die Streichungen betreffen vorwiegend innerdeutsche und europäische Strecken, auf denen es in der Regel mehrere Frequenzen bzw. alternative Reisemöglichkeiten gibt. Urlaubsziele sind derzeit nur in geringem Maße betroffen.

Lufthansa möchte allen Gästen, die von einer Flugstreichung betroffen sind, eine alternative Reisemöglichkeit anbieten. Um dies sicherzustellen, wurde temporär die Verfügbarkeit auf Lufthansa Flügen innerhalb Deutschlands und Europas sowie in die USA und nach Kanada auf jeweils eine Buchungsklasse pro Beförderungsklasse reduziert. Dies gilt vorerst für Neubuchungen bzw. Umbuchungen bis zum 7. Juli 2022

  • Dies betrifft alle von Lufthansa (LH) durchgeführten Flüge innerhalb Deutschlands und Europas, in die USA und nach Kanada (westbound) sowie alle Air Dolomiti (EN) Flüge

  • Für diese Flüge stehen für Reisen bis zum 31. Juli 2022 (innerhalb Deutschlands, Europa) bzw. 10. August 2022 (USA, Kanada) nur die Buchungsklassen J und Y bzw. zusätzlich G und F (auf USA bzw. Kanada Flügen) zur Verfügung

  • Die reduzierte Verfügbarkeit gilt für alle Buchungskanäle (inklusive lufthansa.com und Lufthansa Service Center). Eine Buchung bzw. Umbuchung in andere Buchungsklassen ist nur durch die automatisierten Umbuchungssysteme von Lufthansa möglich

  • In allen Reservierungssystemen kann nur in die verfügbaren Buchungsklassen (J, Y, G, F) gebucht werden. Für Lufthansa Flüge können Sie Umbuchungen nach Flugstreichungen gemäß der SKCHG/INVOL Policy in die nächsthöhere Buchungsklasse innerhalb derselben Beförderungsklasse vornehmen. Das bedeutet: Economy Class Passagiere in die Y-Klasse, Business Class Passagiere in die J-Klasse. Eine Genehmigung (Waiver) ist hierfür nicht erforderlich.

  • Umbuchungen auf freiwilliger Basis (voluntary) können bis zum 7. Juli 2022 für den oben genannten Reisezeitraum nur in die Klassen Y, J, G und F mit entsprechender Tarifaufzahlung vorgenommen werden – Wartelistenbuchungen sind nicht möglich. Auch Neubuchungen sind nur in den Klassen Y, J, G und F möglich.

  • Bitte beachten Sie: Die Lufthansa Group Sales & Service Teams haben dieselben Verfügbarkeiten wie Sie und ebenso keine Möglichkeit, eine Wartelistenbuchung vorzunehmen. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen ab.

Vereinfachte Regeln für Umschreibungen (involuntary)

Um Ihnen die Bearbeitung zu erleichtern und die Erreichbarkeit unserer Sales & Service Teams wieder zu erhöhen, vereinfachen die Airlines der Lufthansa Group temporär die Regeln für Umschreibungen auf unfreiwilliger Basis (involuntary). Bitte bearbeiten Sie diese Vorgänge eigenständig ohne Ihr Sales & Service Team zu kontaktieren. Waiver sind nicht erforderlich, ADMs werden für diese Fälle nicht erstellt.

Gültigkeit:

  • Bis zum 31. August 2022 (Datum der Umschreibung)

  • Austrian Airlines (257), Brussels Airlines (082), Lufthansa (220) und SWISS (724) Tickets, in denen mindestens ein Segment von einer Flugstreichung oder einer Zeitenänderung von über zwei Stunden betroffen ist.

Umschreibung:

  • Alle im Rahmen einer Umschreibung neu gebuchten Flüge müssen eine OS/SN/EW/LH/LX/EN/4Y/WK Flugnummer tragen und in der Original-Beförderungsklasse gebucht werden. Ein Wechsel der Beförderungsklasse, z. B. von der Economy Class in die Business Class, ist nicht zulässig.

  • Wichtig: Der Eintrag in der Endorsement Box muss korrekt und vollständig sein: „Always start with “SKCHG” for long-term or “INVOL” for short-term and flight number/date of affected flight e.g., OS225/03MAY. Falls eine OAL die Flugstreichung/Zeitenänderung verursacht hat, müssen Sie zusätzlich den Code CNXOAL eintragen.

Alle anderen Fälle müssen unverändert auf Basis der SKCHG/INVOL Policy bearbeitet werden und erfordern ggf. eine Genehmigung (Waiver).

Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen

Wie bereits kommuniziert läuft bei Flugstreichungen im Zeitraum von bis zu 5 Tagen vor Abflug nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.

» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“

Aktuelle Informationen über eventuell erforderliche weitere Anpassungen des Flugplans sowie Bearbeitungshinweise finden Sie jederzeit auf lufthansaexperts.com

Für uns alle sind dies herausfordernde Zeiten mit ungewöhnlichen Maßnahmen und Einschränkungen. Uns ist bewusst, dass die andauernden, aber leider notwendigen, Flugplananpassungen auch Ihnen sehr viel abverlangen. Bitte seien Sie versichert, dass wir – auch im Dialog mit Vertreter:innen von Reisebüros und Veranstaltern – alles Machbare versuchen, um die Auswirkungen für Sie bestmöglich abzufedern. Wir wissen Ihr entgegengebrachtes Vertrauen sowie Ihre Treue sehr zu schätzen und bedanken uns bei Ihnen für Ihre fortwährende Unterstützung.


01.07.2022 12:58  CET