Neue Regelungen für Einreisende nach Deutschland aus einem Risikogebiet

In der aktuellen Situation können sich die Einreiseregelungen für verschiedene Länder jederzeit kurzfristig ändern. So werden die Regelungen für die Einreise in Deutschland für Reisende aus Risikogebieten ab 14. Januar 2021 erneut aktualisiert.


Einreisende aus einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region sind verpflichtet, bei Einreise in Deutschland einen negativen Covid-19 Test nachzuweisen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Test- oder Nachweispflicht ausgenommen.

Je nach Einstufung des Risikogebietes unterscheidet sich der geforderte Testzeitpunkt ab 14. Januar 2021 wie folgt:
  • Stufe 1 – Risikogebiete: Der Test (Antigen oder PCR-Test) muss bis 48 Stunden nach Einreise durchgeführt werden.

  • Stufe 2 – Hochrisikogebiete: Der Test (Antigen oder PCR-Test) muss innerhalb von 48 Stunden vor Einreise erfolgen. Bei fehlendem negativen Testergebnis wird die Beförderung verweigert. Personen, die nur zur Durchreise in Deutschland einreisen (Transitpassagiere), sind von der Testpflicht ausgenommen.

  • Stufe 3 – Virusvariantengebiete (Regionen mit auftretenden Virusmutationen): Der Test (Antigen oder PCR-Test) muss innerhalb von 48 Stunden vor Einreise erfolgen. Bei fehlendem negativen Testergebnis wird die Beförderung verweigert. Auch Personen, die nur zur Durchreise in Deutschland einreisen (Transitpassagiere), müssen vor Abflug nach Deutschland einen negativen Corona-/Covid-19-Test nachweisen.
Auf der Website des Robert-Koch-Institutes können Sie sich jederzeit über die aktuelle Einstufung aller Länder und Regionen informieren.

» Einstufung und Übersicht der Risikogebiete (Robert-Koch-Institut)

Bitte beachten Sie, dass für alle Risikogebiete die zehntägige Quarantänepflicht und die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) bzw. eine Ersatzanmeldung für alle Einreisenden – bis auf wenige Ausnahmen – verpflichtend bleibt.

Wichtiger Hinweis für Geschäftsreisende:
Für die Einreise aus Hochrisikogebieten (RKI Stufe 2) und Regionen mit einer Virusmutation (RKI Stufe 3) entfällt die Ausnahmeregelung für Geschäftsreisende. Sie unterliegen seit dem 14. Januar 2021 auch der Anmelde- und Nachweispflicht.

Ausführliche und stets aktuelle Informationen zur Quarantäne- und Test- oder Nachweispflicht bei der Einreise in Deutschland finden Sie auf lufthansa.com

» Mehr Informationen zur Einreise nach Deutschland

14.01.2021 13:43  CET