Rückbestätigung für Buchungen, die von Flugunregelmäßigkeiten betroffen sind

Die Airlines der Lufthansa Group erweitern in den nächsten Wochen schrittweise das Flugangebot und verbinden Europa miteinander und Europa mit der Welt. Um sicherzustellen, dass das Angebot der tatsächlichen Nachfrage entspricht – und somit bestmöglich den Wünschen unserer gemeinsamen Kunden – bitten wir um Ihre Hilfe. Denn nur, wenn wir wissen, wie viele Passagiere wir auf unseren Flügen erwarten können, können wir Strecken, Frequenzen und Fluggerät entsprechend planen.

Aus diesem Grund bitten Austrian Airlines, Lufthansa und SWISS alle Fluggäste, deren Buchungen von einer Flugunregelmäßigkeit betroffen sind, um eine Rückbestätigung, dass sie die neuen und/oder verbleibenden Flüge wie gebucht nutzen möchten.

Ab 28. Mai 2020* läuft in alle PNRs, in denen zumindest ein Flugsegment gestrichen und/oder automatisiert umgebucht wird, zusätzlich zum UN bzw. UN/TK ein SSR Element („PLS VERIFY IF PAX DEF TRVL AND INSERT OSI YY PAX DEF“) mit einer Standard-Deadline von 21 Tagen ein. Wenn Ihr Kunde die Buchung aktiv halten möchte, d. h. die im PNR verbleibenden Flüge weiterhin wie gebucht nutzen möchte, bestätigen Sie diese bitte durch Eingabe eines OSI Elements („PAX DEF TRVLG“). Andernfalls wird die Buchung automatisch storniert. Um Ihnen für die Bearbeitung dieser PNRs im Rahmen Ihrer Standardprozesse zur Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten mehr Zeit zu geben, wurde die Deadline für die Rückbestätigung nun auf 21 Tage verlängert. Das Ticket kann selbstverständlich auch nach Eingabe des OSI Elements für eine Umschreibung auf Basis der Kulanzregeln oder der Flight Irregularities Policy genutzt werden.

Falls eine Ticketumschreibung erforderlich ist, läuft zusätzlich ein neues Ticket Time Limit (TTL) in den PNR ein. Sofern die Buchung bestehen bleiben sollen, muss innerhalb der jeweiligen Frist sowohl das OSI Element eingegeben als auch das Ticket umgeschrieben werden.

Die erforderliche Rückbestätigung unterstützt uns dabei, Ihnen für die nächsten Wochen realistische Verfügbarkeiten in den Reservierungssystemen anzubieten.

» So funktioniert der Rückbestätigungsprozess

Für PNRs, die von keiner Flugunregelmäßigkeit betroffen sind, ändert sich nichts. Es läuft kein SSR Element in die Buchung ein und es ist somit auch keine Rückbestätigung (OSI Element) erforderlich.

Bei Fragen steht Ihnen der Lufthansa Group Agency Support gerne zur Verfügung.

* Aufgrund technischer Restriktionen wird der Rückbestätigungsprozess für Kunden, die ihre Flüge direkt bei Austrian Airlines, Lufthansa oder SWISS gebucht haben, erst zu einem späteren Zeitpunkt aktiviert.


28.05.2020 16:06  CET