Seit 1. August 2021: Neue Regelungen für die Einreise oder Transfer in Deutschland

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gelten seit 1. August 2021 neue Regelungen. Personen ab 12 Jahren müssen grundsätzlich vor dem Abflug über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Ausweisung von Risikogebieten: Risikogebiete werden nun in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete (mit 10 Tage Quarantäne für Nicht-Geimpfte/Nicht-Genesene, nach 5 Tagen Freitesten möglich) und Virusvariantengebiete (in der Regel keine Verkürzung der Quarantäne möglich). Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt.

  • Einreise mit Kindern: Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Für sie endet die Quarantäne nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet nach dem fünften Tag der Einreise automatisch.

  • Geimpfte und Genesene: Impf- und Genesenennachweise* können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt derzeit jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet. Hier gilt – unabhängig von der Art des verwendeten Impfstoffes – auch für Geimpfte eine 14-tägige Quarantänepflicht.

  • Anmeldepflicht: Die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) bleibt für alle Einreisenden aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten verpflichtend.

  • Flüge aus Virusvariantengebieten: Auf Flügen aus Virusvariantengebieten gelten keine Beförderungsverbote mehr für Transferpassagiere, die einen Anschlussflug in ein Schengen- oder in ein Non-Schengen-Land haben (Weiterflug in Frankfurt oder München innerhalb von 24 Stunden; der Transitbereich darf nicht verlassen werden).

  • Transferpassagiere: Ein Transfer über Deutschland an einen internationalen Zielort ist ohne Test- bzw. Nachweispflicht und ohne Digitale Einreiseanmeldung möglich.

Unverändert gilt:

  • Der ggf. für die Einreise erforderliche negative Covid-19 Test bei Abflug darf frühestens 48 Stunden (Antigen)** bzw. frühestens 72 Stunden (PCR, RT-LAMP oder TMA) vor Einreise nach Deutschland vorgenommen werden (Zeitpunkt der Abstrichnahme). Der entsprechende negative Testnachweis oder ggf. ein Impf- oder Immunitätsnachweis muss vor Abflug und bei Einreise vorgelegt werden.

  • Die Bescheinigungen werden in deutscher, englischer, französischer, italienscher oder spanischer Sprache akzeptiert, zertifizierte Selbsttests sind ebenfalls gültig.

  • Weitere Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete finden Sie auf den Seiten des Robert Koch Institutes

Die ausführlichen und stets aktuellen Informationen zur Test-, Nachweis- und Quarantänepflicht bei der Einreise in Deutschland finden Sie auf lufthansa.com

» Mehr Informationen zur Einreise nach Deutschland

* Als geimpft gelten Reisende, die ihre Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Vakzin vor mehr als 14 Tagen abgeschlossen haben. Das sind derzeit die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson. Genesene müssen einen PCR-/LAMP-/TMA-Testnachweis vorzeigen können, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist.

** Ausnahme: Antigen-Tests bei Anreise aus Virusvariantengebieten nur 24 Stunden


02.08.2021 09:16  CET