Streik der Gewerkschaft ver.di an deutschen Flughäfen am 17. Februar 2023
Der von der Gewerkschaft ver.di angekündigte Streik der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, der Luftsicherheit und der Bodenverkehrsdienste an den Flughäfen Frankfurt (FRA), München (MUC), Stuttgart (STR), Hamburg (HAM), Dortmund (DTM), Hannover (HAJ) und Bremen (BRE) für Freitag, den 17. Februar 2023 wird voraussichtlich massive Auswirkungen auf den Flugbetrieb haben.
Lufthansa muss für Freitag, den 17. Februar 2023 umfangreiche Flugstreichungen vornehmen. An den Flughäfen Frankfurt, München, Hamburg und Stuttgart wird der reguläre Flugbetrieb ganztägig eingestellt.
Bitte beachten Sie, dass auch Langstreckenflüge mit einem Abflug am Donnerstag, den 16. Februar 2023 und einer ursprünglich geplanten Ankunft in Frankfurt oder München am Freitag, den 17. Februar 2023 gestrichen wurden. Zusätzlich wurden auch weitere Kont- und Interkont-Flüge mit einem Abflug am Donnertag, den 16. Februar 2023 gestrichen. Außerdem werden einzelne für Freitag, den 17. Februar 2023 geplante Langstreckenflüge von Frankfurt und München auf Samstag, den 18. Februar 2023 verschoben. Dies ist bei einer Flugstatusabfrage erkennbar.
» Zum Lufthansa Flugstatus
Auch Flüge der anderen Lufthansa Group Airlines von/nach Frankfurt, München, Stuttgart, Hamburg, Dortmund, Hannover und Bremen sind von Flugstreichungen betroffen.
Lufthansa geht davon aus, dass der reguläre Flugbetrieb bereits am Samstag, den 18. Februar 2023 weitestgehend wieder normal durchgeführt werden kann.
Die erforderlichen Flugstreichungen werden heute, Mittwoch, den 15. Februar 2023 vorgenommen. Von Streichungen betroffene Fluggäste werden umgehend informiert (sofern die Kontaktdaten in der Buchung hinterlegt sind) und nach Möglichkeit auf alternative Flüge umgebucht. Allerdings sind die dafür verfügbaren Kapazitäten sehr begrenzt.
Wir bitten Fluggäste, sich stets vor dem Reiseantritt über den Status ihres Fluges zu informieren.
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» Zum SWISS Flugstatus
» Zum Eurowings Discover Flugstatus
Bahnfahrkarte bei innerdeutschen Flugstreichungen
Sollte ein innerdeutscher Lufthansa Flug gestrichen worden sein, können Reisende ihren Flugcoupon in eine Fahrkarte der Deutschen Bahn umwandeln.
» Good for Train - ICE Fahrkarte
Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen
Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.
» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“
Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen
Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Brussels Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.
Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge.
Die Lufthansa Group Airlines bedauern die Unannehmlichkeiten, die Fluggästen entstehen, und werden ihr Möglichstes tun, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
16.02.2023 10:40 CET