Streikankündigung bei Brussels Airlines von 28. Februar bis 1. März 2024

Die Gewerkschaftsunion CNE/ACV Pulse hat das Kabinenpersonal von Brussels Airlines zu einem Streik von Mittwoch, den 28. Februar bis Freitag, den 1. März 2024 aufgerufen.

Brussels Airlines wird voraussichtlich 80 % der am Mittwoch, den 28. Februar 2024 geplanten Flüge durchführen können.

Wir bitten Fluggäste, sich vor dem Reiseantritt über den Status ihres Fluges zu informieren.

» Zum Brussels Airlines Flugstatus

Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können grundsätzlich kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Brussels Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.

Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.

Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen

Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.

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Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“

Brussels Airlines bedauert die Unannehmlichkeiten, die Fluggästen entstehen, und wird ihr Möglichstes tun, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.


28.02.2024 08:20  CET