Streikaufruf der Gewerkschaft ver.di an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn
Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten an den Flughäfen Düsseldorf (DUS) und Köln/Bonn (CGN) zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Am Flughafen Düsseldorf soll am Montag, den 24. Februar 2025 ab 02.00 Uhr morgens und am Flughafen Köln/Bonn bereits am Sonntag, den 23. Februar ab 20:30 Uhr für 24 Stunden gestreikt werden. Es werden Streichungen und Verzögerungen im Flugplan der Lufthansa Group Airlines von und zu diesen Flughäfen erwartet.
Gäste, die von einer Unregelmäßigkeit betroffen und deren Kontaktdaten in der Buchung hinterlegt sind, werden entsprechend informiert.
Wir bitten Fluggäste, sich stets vor dem Reiseantritt über den Status ihres Fluges zu informieren.
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Ersatztransport mit der Deutschen Bahn
Im Falle einer Streichung eines innerdeutschen Lufthansa Fluges bzw. eines Lufthansa Fluges zwischen Deutschland und Basel bzw. Salzburg, können Reisende ihr Flugticket kostenlos in ein Ticket mit der Deutschen Bahn umwandeln. Wir empfehlen ihnen hierzu eine Reservierung auf der Seite der Deutschen Bahn zu tätigen. Bitte beachten Sie, dass das Ticket nur in Zügen der Deutschen Bahn am Ausstellungstag und am darauffolgenden Tag gültig ist.
Reisende mit einem Anschlussflug ab Frankfurt oder München empfehlen wir bei der Planung der Bahnreise zu den Flughäfen genügend Umsteigezeit von Zug auf Flug einzurechnen.
Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen
Von einer Flugstreichung betroffene Kund:innen können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen.
- Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Brussels Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.
- Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Air Dolomiti Dokument können Sie gerne gemäß der Rules for handling of long term schedule changes and short term schedule changes (re-bookings / reissues / refunds) in Travel Agency sales (EN) eigenständig vornehmen.
Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.
Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen
Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.
» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“
24.02.2025 10:16 CET