TWP2605: Streikaufruf der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) bei Lufthansa am 12. und 13. März 2026

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat kurzfristig für Donnerstag, den 12. März und Freitag, den 13. März 2026 einen Streik bei Lufthansa (LH) sowie für Donnerstag, den 12. März 2026 einen Streik bei Lufthansa CityLine (CL) angekündigt.

Es wird voraussichtlich zu weitreichenden Streichungen von Lufthansa Flügen im gesamten Streckennetz kommen.

Bitte beachten Sie: Flüge, die von Austrian Airlines (OS), Eurowings (EW), SWISS (LX), Air Dolomiti (EN), Discover Airlines (4Y), Edelweiss (WK) und Lufthansa City Airlines (VL) durchgeführt werden, werden nicht bestreikt und sollen planmäßig stattfinden. Bei Brussels Airlines (SN) gibt es am Donnerstag, den 12. März 2026 ebenfalls streikbedingte Beeinträchtigungen. Hier erfahren Sie mehr.

Reisende, die von einer Flugunregelmäßigkeit betroffen und deren Kontaktdaten in der Buchung hinterlegt sind, werden entsprechend informiert.

Wir bitten Fluggäste, sich stets vor dem Reiseantritt über den Status ihres Fluges zu informieren.

» Zum Lufthansa Flugstatus

Teil 1 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kund:innen können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen.

Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.

Ersatztransport mit der Deutschen Bahn

Im Falle einer Streichung eines innerdeutschen Lufthansa Fluges haben Reisende die Möglichkeit, ihr Flugticket kostenlos in ein Ticket der Deutschen Bahn umzuwandeln. Wir empfehlen, hierfür eine Sitzplatzreservierung auf der Website der Deutschen Bahn vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass das Ticket ausschließlich in Zügen der Deutschen Bahn am Ausstellungstag sowie am darauffolgenden Tag gültig ist (ausgenommen sind „City Night Line Züge“ der Deutschen Bahn) .

» Good for Train - ICE Fahrkarte

Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen

Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.

» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“

Teil 2 – Kulanzregel (TWP) für Umbuchungen/Erstattungen von nicht gestrichenen Flügen:

» Zur TWP 2605 (Version 1)

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen und Ihren Kund:innen durch diesen unverhältnismäßigen und sehr kurzfristigen Streik entstehen.


10.03.2026 20:15  CET