Streikbedingte Beeinträchtigungen am Flughafen Brüssel am 12. März 2026
Aufgrund der geplanten Streiks der Abfertigungsunternehmen und Sicherheitsdienstleister am Donnerstag, den 12. März 2026 am Flughafen Brüssel (BRU) sind die Airlines der Lufthansa Group gezwungen, ihre Flugpläne anzupassen. Daher werden alle Flüge, die zwischen Mittwoch, den 11. März 2026, 21:00 Uhr, und Freitag, den 13. März 2026, 03:00 Uhr, in Brüssel starten sollten, gestrichen. Zudem entfällt ein erheblicher Teil der Ankünfte, die für Donnerstag, den 12. März 2026, vorgesehen waren.
Gäste, die von einer Unregelmäßigkeit betroffen und deren Kontaktdaten in der Buchung hinterlegt sind, werden entsprechend informiert.
Wir bitten Fluggäste, sich stets vor dem Reiseantritt über den Status ihres Fluges zu informieren.
» Zum Austrian Airlines Flugstatus
» Zum Brussels Airlines Flugstatus
» Zum Eurowings Flugstatus
» Zum Lufthansa Flugstatus
» Zum SWISS Flugstatus
» Zum Air Dolomiti Flugstatus
» Zum Discover Airlines Flugstatus
Teil 1 – Kulanzregel (TWP) für Umbuchungen/Erstattungen von nicht gestrichenen Flügen:
» Zur TWP 2511 (Version 1)
Teil 2 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen
Von einer Flugstreichung betroffene Kund:innen können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen.
- Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Brussels Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.
- Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Air Dolomiti Dokument können Sie gerne gemäß der Rules for handling of long term schedule changes and short term schedule changes (re-bookings / reissues / refunds) in Travel Agency sales (EN) eigenständig vornehmen.
Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.
Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen
Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.
» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“
05.03.2026 18:07 CET