TWP 2101: Umbuchungsmöglichkeiten für bestehende Buchungen (Ticketausstellung: bis 31. Juli 2021)


Hinweis für Fluggäste mit einem gebuchten Reisedatum zwischen dem 1. Februar und dem 31. März 2020:

+++ Diese Kulanzregel ist nicht mehr gültig +++
 
Eine Umschreibung/Umbuchung ist nur noch bis zum 15. Januar 2022 möglich. Danach können etwaige ungenutzte oder teilgenutzte Tickets gemäß den Tarifkonditionen erstattet werden. Dies gilt für Tickets, die auf freiwilliger Basis (voluntary) „on hold“ gesetzt wurden.

Hinweis für Fluggäste mit einem gebuchten Reisedatum zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. August 2021:

Bitte beachten Sie die im Rahmen einer neuen Kulanzregel (TWP 2107) verlängerte Umbuchungsfrist.

» Zur Kulanzregel (TWP 2107)
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Um Ihren Kund:innen in diesen Zeiten für ihre Reiseplanung mehr Flexibilität zu ermöglichen, haben wir die Umbuchungsfrist und den Reisezeitraum für bestehende Buchungen erneut verlängert.
  • Verlängerte Umbuchungsfrist: Die Umbuchung/Umschreibung (inklusive „Ticket on hold“) kann nun bis zum 15. Januar 2022 vorgenommen werden.

  • Verlängerter Reisezeitraum: Die neue Reise muss bis spätestens 31. Dezember 2022 angetreten werden.
So können Ihre Kund:innen noch länger die „Ticket on hold“-Option in Anspruch nehmen – und ohne Zeitdruck ihr neues Reisedatum und ihr neues Routing festlegen.

Diese verlängerte Kulanzregel (TWP 2101) gilt unverändert für Fluggäste mit einem ungenutzten oder teilgenutzten OS/LH/LX/SN/EN Ticket mit einem Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Juli 2021 und mit einem gebuchten Reisedatum zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2021.

Bitte beachten Sie: Das Ausstellungsdatum des Tickets bezieht sich immer auf das aktuell vorliegende Ticket, das bedeutet:
  • Wenn das Ticket noch nicht umgeschrieben wurde: Datum der Original Ticketausstellung

  • Wenn das Ticket bereits umgeschrieben wurde: Datum der Umschreibung
Die Kulanzregel (TWP 2101 Version 5) im Überblick:

Fluggäste
  • mit einem ungenutzten oder teilgenutzten OS/LH/LX/SN/EN Ticket (257/220/724/082/101) mit einem Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Juli 2021, und

  • mit einem gebuchten Reisedatum zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2021, und

  • mit einer gebuchten Austrian Airlines/Lufthansa/SWISS/Brussels Airlines/Eurowings/ Edelweiss/Germanwings/Air Dolomiti Flugnummer (operated by OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN) weltweit, oder

  • mit einem von einer anderen Fluggesellschaft (OAL) durchgeführten Flug mit OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN Flugnummer (“Codeshare”) weltweit
können gemäß den unten stehenden Regeln umbuchen.

Für Reisende mit einem geplanten Reiseantritt ab 1. September 2021 können Sie freiwillige Umbuchungen nur auf Basis der Tarifbedingungen vornehmen – unabhängig vom Ausstellungsdatum des Tickets.


Teil A "INVOLUNTARY" – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen von gestrichenen Flügen:

Option 1: Einmalige Umbuchung/Umschreibung ohne Änderung des Start- und Zielorts der Reise auf Basis der SKCHG/INVOL Policy

Generell gilt, dass Sie für Passagiere von gestrichenen Flügen immer Umbuchungen/Umschreibungen gemäß den Richtlinien zum Umgang mit Flugplanänderungen und Flugunregelmäßigkeiten vornehmen können.
  • Original Strecke, d. h. Start- und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben

  • Die Umbuchung/Umschreibung kann jederzeit (jedoch innerhalb der Gültigkeit des Tickets) vorgenommen werden. Systemseitig sind Tickets der Lufthansa Group Airlines bis 720 Tage nach dem letzten im Ticket eingetragenen Reisedatum abrufbar. Danach ist keine Umschreibung mehr möglich.

  • Neuer Reiseantritt: keine Einschränkung

  • Im Falle von teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit einmalig verlängert werden.

  • Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte der OS/SN/LH/LX SKCHG/INVOL Policy bzw. den EN INVOL Rules.
Option 2: Einmalige Umbuchung/Umschreibung mit Änderung des Start- und/oder Zielorts der Reise und/oder abgelaufener Ticketgültigkeit auf Basis der Kulanzregel (TWP 2101 Version 5)
  • Die Umbuchung/Umschreibung muss bis zum 15. Januar 2022 vorgenommen werden

  • Neuer Reiseantritt bis spätestens 31. Dezember 2022

  • Die Umbuchungsgebühr entfällt

  • Start- und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt)

  • Jeder Tarif in jeder Reiseklasse – der Tarif muss neu gepriced werden. Ggfs. ist eine Aufzahlung zum Beispiel auf die neue Strecke, Buchungsklasse oder Saisonzeit erforderlich.

  • Für Tickets mit einem ursprünglich gebuchten Flug zwischen 1. Februar 2020 und 15. Januar 2021 kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit bis zum 15. Januar 2022 verlängert werden.

  • Falls sich durch eine Streckenänderung nach einem gestrichenen Flug ein niedrigerer neuer Ticketpreis ergibt, hat der Passagier Anspruch auf die Erstattung der Differenz (residual value). Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihr Lufthansa Group Agency Support.

  • Änderung des Reisenden („Name Change“) ist nicht zulässig

  • Bitte beachten Sie, dass es erforderlich ist, bestehende (zukünftige) Flugsegmente rechtzeitig aus dem PNR zu streichen, um No-Shows zu vermeiden.

  • Es gelten die Konditionen des neuen Tarifs

  • EMDs, die zum bestehenden Ticket assoziiert waren, bleiben gültig.

  • Für Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP2101

Teil B „VOLUNTARY“ – Kulanzregel für Umbuchungen/Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen:

Option 1: Einmalige Umbuchung/Umschreibung vor dem geplanten Reiseantritt auf Basis der Kulanzregel (TWP 2101 Version 5)

+++ Aufgrund der Verlängerung der Kulanzregel entfällt die Option 1 (“Change Fee Waiver”). Bitte bearbeiten Sie freiwillige Umbuchungen/Umschreibungen gemäß Option 2 +++

Option 2: Umbuchung/Umschreibung bis einschließlich 15. Januar 2022 auf Basis der Kulanzregel (TWP 2101 Version 5) – für Reiseantritt bis 31. Dezember 2022
  • Die Umbuchung/Umschreibung muss bis zum 15. Januar 2022 vorgenommen werden

  • Neuer Reiseantritt bis spätestens 31. Dezember 2022

  • Die Umbuchungsgebühr entfällt

  • Start und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt)

  • Jeder Tarif in jeder Reiseklasse – der Tarif muss neu gepriced werden. Ggfs. ist eine Aufzahlung zum Beispiel auf die neue Strecke, Buchungsklasse oder Saisonzeit erforderlich.

  • Bei Umschreibungen bleibt der nicht erstattbare Teil des Originaltickets auch weiterhin nicht erstattbar.

  • Bitte beachten Sie, dass es erforderlich ist, bestehende (zukünftige) Flugsegmente rechtzeitig aus dem PNR zu streichen, um No-Shows zu vermeiden.

  • Für Tickets mit einem ursprünglich gebuchten Flug zwischen 1. Februar 2020 und 15. Januar 2021 kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit bis zum 15. Januar 2022 verlängert werden.

  • Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP2101
Alle Umbuchungen/Umschreibungen auf Basis dieser Kulanzregel (TWP 2101 Version 5) können Sie selbständig vornehmen ohne eine Genehmigung (Waiver) bei Ihrem Lufthansa Group Agency Support anzufragen.

Erstattungen von Tickets:
Für Kunden, die keine Umbuchung vornehmen möchten, können Sie Ticketerstattungen – gemäß den Tarifbedingungen oder im Falle von gestrichenen Flügen auf Basis der SKCHG/INVOL Policy (OS/SN/LH/LX) oder EN INVOL Rules – selbständig vornehmen.

Allgemeine Hinweise zur Umbuchungsflexibilität
  • Passagiere, die von einer Flugstreichung betroffen sind, können jederzeit eine Umbuchung/Umschreibung auf Basis der OS/SN/LH/LX SKCHG/INVOL Policy bzw. EN INVOL Rules vornehmen, sofern der Start- und Zielort der Reise unverändert bleibt.

  • Das Ausstellungsdatum des Tickets bezieht sich immer auf das aktuell vorliegende Ticket. Wenn das Ticket noch nicht umgeschrieben wurde, ist dies das Datum der Original Ticketausstellung. Wenn das Ticket bereits umgeschrieben wurde, ist das Ausstellungsdatum das Datum der Umschreibung.

  • Die Kulanzregel (TWP 2101 Version 5) kann erneut für Tickets angewandt werden, die bis einschließlich 31. Juli 2021 – gemäß den Tarifbedingungen, auf unfreiwilliger Basis (involuntary) oder auf Basis einer früheren Kulanzregel – umgeschrieben wurden.

30.09.2021 12:00  CET