TWP 2305: Lufthansa Group Airlines bieten Kulanzregel für Flüge von/nach München

Ein geregelter Flugbetrieb am Flughafen in München ist wetterbedingt weiterhin nicht möglich. Dies hat zur Folge, dass die Airlines der Lufthansa Group weitere Flüge streichen müssen.

Teil 1 – Kulanzregel (TWP 2305) für Erstattungen von nicht gestrichenen Flügen:

Fluggäste

  • mit einem OS/SN/LH/LX/EN Ticket (257/082/220/724/101), das bis einschließlich 4. Dezember 2023 ausgestellt wurde, und

  • mit einem ursprünglich gebuchten Reisedatum zwischen 4. Dezember und 9. Dezember 2023, und

  • mit einem gebuchten Austrian Airlines/ Brussels Airlines/Eurowings/Lufthansa/SWISS/Air Dolomiti/Discover Airlines Flug (operated by OS/SN/EW/LH/LX/EN/4Y) von/nach München (MUC), oder

  • mit einem von einer anderen Fluggesellschaft (OAL) durchgeführten Flug mit OS/SN/LH/LX Flugnummer (“Codeshare”) von/nach München (MUC)

können ihr Ticket gebührenfrei auf freiwilliger Basis (voluntary) erstatten lassen.

Für die Erstattung gelten folgende Regeln:

  • Wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Ticket auf freiwilliger Basis erstattet werden – eine etwaige Erstattungsgebühr entfällt. Dies gilt auch für non-refundable Tickets.

  • Die DCC und OPC bleiben nicht erstattbar.

  • Bei der Erstattung muss der Waiver Code „TWP2305“ eingegeben werden.

    • Amadeus: TRFU/WA TWP2305
    • Sabre: After direct refund “WFR” entry, enter “TWP2305” in the waiver box
    • Galileo/Travelport: Start direct refund via TRNE entry. Enter “TWP2305” in the waiver box (A/L authority)
    • Infini: Enter “TWP2305” under Refunds “Reason Code”
    • Axess: Enter “TWP2305” under “A/L Authority” in the refund template
    • Farelogix/SPRK: Enter “TWP2305” in the Refund window “Waiver code box”
  • Ancillary EMDs (z. B. für Sitzplatzreservierungen oder Gepäck) die mit dem nicht genutzten Teil des Tickets assoziiert sind, können zusammen mit dem Ticket erstattet werden. Auch bei der EMD-Erstattung muss der Waiver Code „TWP2305“ eingegeben werden.

  • Erstattungen auf Basis dieser Kulanzregel (TWP 2305) und mit Eingabe des Waiver Codes können Sie selbstständig vornehmen ohne eine Genehmigung (Waiver) bei Ihrem Lufthansa Group Sales & Service Team anzufragen.

Teil 2 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können grundsätzlich kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Brussels Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.

Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.

Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen

Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.

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Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“

Wir bitten um Entschuldigung für längere Wartezeiten an unseren Service-Hotlines und danken Ihnen und unseren gemeinsamen Kund:innen für Ihr Verständnis in dieser außergewöhnlichen Wetterlage!


04.12.2023 15:12  CET