TWP 2402: Flugbeeinträchtigungen am 1. Februar 2024 an deutschen Flughäfen wegen Streik des Sicherheitspersonals

Die Gewerkschaft ver.di hat für Donnerstag, den 1. Februar 2024 an mehreren deutschen Flughäfen (Berlin, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig und Stuttgart) Streiks des Sicherheitspersonals angekündigt. Es ist deshalb mit erheblichen Einschränkungen für Passagiere an den Sicherheitskontrollen zu rechnen.

Passagiere, die am 1. Februar 2024 ihre Flugreise an den Flughäfen Frankfurt, Hamburg, Bremen, Berlin, Leipzig, Düsseldorf, Köln/Bonn, Hannover, Stuttgart und Dresden beginnen wollen, wird nachdrücklich empfohlen, nicht zum Flughafen zu kommen. Sie werden durch den Streik an den Sicherheitskontrollen keinen Zutritt zum Abflugbereich haben.

Das gilt auch für Fluggäste, die mit der Bahn zum Flughafen Frankfurt reisen und einen Anschlussflug ab Frankfurt haben. Sie haben durch den Streik an den Sicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt keinen Zutritt zum Abflugbereich.

Die Flughäfen München und Nürnberg sind aktuell nicht von der Streikankündigung betroffen. Es ist davon auszugehen, dass der dortige Betrieb im geplanten Umfang stattfinden kann.

Teil 1 – Kulanzregel (TWP 2402) für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von nicht gestrichenen Flügen:

Fluggäste

  • mit einem OS/SN/LH/LX/EN Ticket (257/082/220/724/101), das bis einschließlich 30. Januar 2024 ausgestellt wurde, und

  • mit einem ursprünglich gebuchten Abflug ab FRA/BRE/HAM/BER/DRS/LEJ/DUS/CGN/HAJ/ERF/FMO/STR/FDH/PAD am 1. Februar 2024, und

  • mit einem gebuchten Austrian Airlines/ Brussels Airlines/Eurowings/Lufthansa/SWISS/Air Dolomiti/Discover Airlines Flug (operated by OS/SN/EW/LH/LX/EN/4Y) von FRA/BRE/HAM/BER/DRS/LEJ/DUS/CGN/HAJ/ERF/FMO/STR/FDH/PAD, oder

  • mit einem von einer anderen Fluggesellschaft (OAL) durchgeführten Flug mit OS/SN/LH/LX Flugnummer (“Codeshare”) von FRA/BRE/HAM/BER/DRS/LEJ/DUS/CGN/HAJ/ERF/FMO/STR/FDH/PAD

können einmalig kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket gebührenfrei auf freiwilliger Basis (voluntary) erstatten lassen.

Bitte beachten Sie: Dies gilt wie oben beschrieben auch für Umsteigepassagiere mit einem Abflug in Frankfurt am 1. Februar 2024.

Für die Umbuchungen gelten folgende Regeln:

  • Umbuchung auf eine/n alternative/n Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: OS, SN, LH, LX, EW, EN, 4Y) – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse

  • Umbuchung auf Flüge, die von einer anderen Airline (OAL) durchgeführt werden – ausschließlich in der Original-Buchungsklasse. Ausnahme: Flüge zwischen 30. Januar und 4. Februar 2024, die von United Airlines (UA), Air Canada (AC) oder ANA (NH) durchgeführt werden – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse

  • Neues Reisedatum zwischen 30. Januar und 8. Februar 2024

  • Start- und Zielort der Reise darf nicht geändert werden. Ausnahme: Anstatt von Frankfurt zu fliegen, ist eine Reise von München (MUC) für Abflug am 1. Februar 2024 möglich (ohne Aufzahlung)

  • Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP2402

Umbuchung/Umschreibung gemäß der oben genannten Kulanzregel (TWP 2402) können Sie selbstständig vornehmen ohne eine Genehmigung (Waiver) bei Ihrem Lufthansa Group Sales & Service Team anzufragen.

Für die Erstattung gelten folgende Regeln:

  • Wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Ticket auf freiwilliger Basis erstattet werden – eine etwaige Erstattungsgebühr entfällt. Dies gilt auch für non-refundable Tickets. Die OPC und die DCC (YR) bleiben nicht erstattbar.

  • Bei der Erstattung muss der Waiver Code „TWP2402“ eingegeben werden.
    • Amadeus: TRFU/WA TWP2402
    • Sabre: After direct refund “WFR” entry, enter “TWP2402” in the waiver box
    • Galileo/Travelport: Start direct refund via TRNE entry. Enter “TWP2402” in the waiver box (A/L authority)
    • Infini: Enter “TWP2402” under Refunds “Reason Code”
    • Axess: Enter “TWP2402” under “A/L Authority” in the refund template
    • Farelogix/SPRK: Enter “TWP2402” in the Refund window “Waiver code box”
  • Ancillary EMDs (z. B. für Sitzplatzreservierungen oder Gepäck) die mit dem nicht genutzten Teil des Tickets assoziiert sind, können zusammen mit dem Ticket erstattet werden.

  • Auch bei der EMD-Erstattung muss der Waiver Code „TWP2402“ eingegeben werden.

  • Erstattungen auf Basis dieser Kulanzregel (TWP 2402) und mit Eingabe des Waiver Codes können Sie selbstständig vornehmen ohne eine Genehmigung (Waiver) bei Ihrem Lufthansa Group Sales & Service Team anzufragen.

Teil 2 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können grundsätzlich kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Brussels Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.

Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.

Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen

Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.

» 
Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“

Ersatztransport mit der Deutschen Bahn

Reisende, die auf innerdeutschen Flügen am 1. Februar 2024 von und nach Frankfurt gebucht sind, können den Flugcoupon kostenlos in ein Ticket der Deutschen Bahn umtauschen. Dies ist möglich, auch wenn ein Flug noch nicht annulliert ist. Die Bahnreise muss am Ausstellungstag angetreten werden und gilt für zwei Tage.

» Good for Train - ICE Fahrkarte

Die Lufthansa Group Airlines bedauern die Unannehmlichkeiten, die Fluggästen entstehen, und werden ihr Möglichstes tun, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.


31.01.2024 16:17  CET