TWP 2505: Streikaufruf der Gewerkschaft ver.di am Flughafen Hamburg
Die Gewerkschaft ver.di hat von Donnerstag, den 27. Februar 2025 von 0 Uhr bis Freitag, den 28. Februar 2025 24 Uhrdie Beschäftigten am Flughafen Hamburg (HAM) zu einem 2-tägigen Streik aufgerufen.
Es wird an beiden Tagen zu Verspätungen und weitreichenden Streichungen auf allen Flügen der Lufthansa Group Airlines von und nach Hamburg kommen.
Reisende, die von einer Flugunregelmäßigkeit betroffen und deren Kontaktdaten in der Buchung hinterlegt sind, werden entsprechend informiert.
Wir bitten Fluggäste, sich stets vor dem Reiseantritt über den Status ihres Fluges zu informieren.
» Zum Austrian Airlines Flugstatus
» Zum Brussels Airlines Flugstatus
» Zum Eurowings Flugstatus
» Zum Lufthansa Flugstatus
» Zum SWISS Flugstatus
» Zum Air Dolomiti Flugstatus
» Zum Discover Airlines Flugstatus
Ersatztransport mit der Deutschen Bahn
Im Falle einer Streichung eines innerdeutschen Lufthansa Fluges bzw. eines Lufthansa Fluges zwischen Deutschland und Basel bzw. Salzburg, können Reisende ihr Flugticket kostenlos in ein Ticket mit der Deutschen Bahn umwandeln. Wir empfehlen ihnen hierzu eine Reservierung auf der Seite der Deutschen Bahn zu tätigen. Bitte beachten Sie, dass das Ticket nur in Zügen der Deutschen Bahn am Ausstellungstag und am darauffolgenden Tag gültig ist.
Teil 1 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen
Von einer Flugstreichung betroffene Kund:innen können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen.
- Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Brussels Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.
- Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Air Dolomiti Dokument können Sie gerne gemäß der Rules for handling of long term schedule changes and short term
schedule changes (re-bookings / reissues / refunds) in Travel Agency sales (EN) eigenständig vornehmen.
Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.
Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen
Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.
» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“
Teil 2 – Kulanzregel (TWP) für Umbuchungen/Erstattungen von nicht gestrichenen Flügen:
» Zur TWP 2505 (Version 2)
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen und Ihren Kund:innen durch diesen ver.di Streik entstehen. Lufthansa Group ist nicht Tarifpartner in dieser Auseinandersetzung, sondern – wie viele andere Airlines auch – Betroffene.
26.02.2025 13:57 CET