TWP 2506: Streikaufruf der Gewerkschaft ver.di an deutschen Flughäfen am 10. März 2025

Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Bodenverkehrsdienste an elf deutschen Flughäfen für Montag, den 10. März 2025 zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Betroffen sind die Flughäfen Berlin-Brandenburg (BER), Bremen (BRE), Dortmund (DTM), Düsseldorf (DUS), Frankfurt (FRA), Hamburg (HAM), Hannover (HAJ), Köln/Bonn (CGN), Leipzig/Halle (LEJ), München (MUC) und Stuttgart (STR).

Es wird voraussichtlich zu weitreichenden Streichungen auf Flügen der Lufthansa Group Airlines von und nach Deutschland kommen.

Der unangekündigte Streik der Gewerkschaft ver.di am Flughafen Hamburg (HAM) bereits am Sonntag, den 9. März 2025 bedeutet eine ganztägige Schließung des Airports. Entsprechend können keine Starts und Landungen der Lufthansa Group Airlines in Hamburg am 9. März 2025 erfolgen.

Reisende, die von einer Flugunregelmäßigkeit betroffen und deren Kontaktdaten in der Buchung hinterlegt sind, werden entsprechend informiert.

Wir bitten Fluggäste, sich stets vor dem Reiseantritt über den Status ihres Fluges zu informieren.

» Zum Austrian Airlines Flugstatus
» Zum Brussels Airlines Flugstatus
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Teil 1 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kund:innen können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen.

Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.

Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen

Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.

» 
Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“

Teil 2 – Kulanzregel (TWP) für Umbuchungen/Erstattungen von nicht gestrichenen Flügen:

» Zur TWP 2506 (Version 2)

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen und Ihren Kund:innen durch diesen ver.di Streik entstehen. Lufthansa Group ist nicht Tarifpartner in dieser Auseinandersetzung, sondern – wie viele andere Airlines auch – Betroffene.


09.03.2025 09:58  CET