TWP 2012: Umbuchungsmöglichkeiten für Neubuchungen (Ticketausstellung: 20. April bis 15. Mai 2020)

+++ Diese Kulanzregel ist nicht mehr gültig und wurde durch die erweiterte Kulanzregel (TWP 2011) ersetzt (18.05.2020, 18:00) +++
 
Damit Ihre Kunden unbesorgt ihre Reise buchen und nicht auf ihren nächsten Städtetrip oder ihren Urlaub verzichten müssen, bieten die Airlines der Lufthansa Group im Rahmen einer neuen Kulanzregel (TWP 2012) die Möglichkeit, weiterhin einmalig kostenfrei umzubuchen. Dies gilt für alle Neubuchungen zwischen dem 20. April und dem 15. Mai 2020 (Datum der Ticketausstellung).

Sollte der Flug gestrichen werden, können Sie für Passagiere, die ihr neues Reisedatum bereits kennen, die Umbuchung innerhalb von 14 Tagen nach Flugstreichung im Rahmen der Flight irregularity policy (OS/LH/LX) bzw. der SN INVOL Regeln vornehmen.

Alternativ können Sie für Passagiere, die das neue Reisedatum noch nicht festlegen oder ihr Routing ändern möchten, bis zum 31. August 2020 eine gebührenfreie Umbuchung vornehmen. So können Ihre Kunden ihre Reisepläne flexibel und ohne Zeitdruck anpassen und Sie sichern Ihren Kunden bei Reiseantritt bis zum 31. Dezember 2020 einen 50 EUR Discount sowie Ihrem Reisebüro den Bonus von 10 EUR pro umgeschriebenem Ticket.

Passagiere, deren Flug nicht gestrichen wurde, die trotzdem ihre Reisepläne ändern möchten, können einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchen.

» Die aktuellen Kulanzregeln (TWP 2011 und TWP 2012) im Überblick

Zusätzlich sind bei Austrian Airlines, Lufthansa, SWISS, Brussels Airlines und Air Dolomiti seit Anfang April 2020 alle Tarife umbuchbar.* Dies betrifft alle Distributionskanäle sowie unter anderem die Economy Light-Tarife (LGT und LQ), den Business Saver-Tarif (BXX) und weitere veröffentlichte (published) bzw. nicht-veröffentlichte (unpublished/private) Tarife. Dank dieser Ticketflexibilität sind somit auch mehrfache Umbuchungen möglich. Bitte beachten Sie, dass dabei eine Umbuchungsgebühr anfallen kann.

* Ausgenommen Buchungen mit Reiseantritt (Point of Commencement) in Japan

Die Kulanzregel (TWP 2012) gilt für:

Fluggäste
  • mit einem gebuchten Flug bis zum 30. April 2021, und

  • mit einem OS/LH/LX/SN/EN Ticket (257/220/724/082/101), das zwischen dem 20. April und dem 15. Mai 2020 ausgestellt wurde, und

  • mit einer gebuchten Austrian Airlines/Lufthansa/SWISS/Brussels Airlines/Eurowings/ Edelweiss/Germanwings/Air Dolomiti Flugnummer (operated by OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN) weltweit, oder

  • mit einem von einer anderen Fluggesellschaft (OAL) durchgeführten Flug mit OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN Flugnummer (“Codeshare”) weltweit

Teil 1 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen von gestrichenen Flügen:

Option A: Umbuchung/Umschreibung auf Basis der Flight irregularity policy bzw. INVOL Regeln
  • Umbuchung/Umschreibung innerhalb von 14 Tagen nach Flugstreichung

  • Original Strecke, d. h. Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben

  • Original Buchungsklasse sofern das neue Reisedatum nicht innerhalb von drei Tagen vor/nach dem gestrichenen Flug liegt.

  • Im Falle von teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit ignoriert werden – die Reise muss bis 30. April 2021 abgeschlossen sein.

  • Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte der Flight irregularity policy (OS/LH/LX) bzw. den SN INVOL Regeln.
Option B: Einmalige kostenfreie Umbuchung/Umschreibung auf Basis der Kulanzregel
  • Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem 31. August 2020 vorgenommen werden

  • Neuer Reiseantritt bis spätestens 31. Dezember 2020 mit Ermäßigung von 50 EUR/50 USD/50 CHF, oder

  • Neuer Reiseantritt zwischen dem 1. Januar und dem 30. April 2021 ohne Ermäßigung

  • Die Umbuchungsgebühr entfällt

  • Start und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt)

  • Umbuchungen auf einen alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN) oder alternativ gemäß Tarifbedingungen des neuen Tarifs

  • Jeder Tarif in jeder Reiseklasse – der Tarif muss neu gepriced werden. Ggfs. ist eine Aufzahlung zum Beispiel auf die neue Strecke, Buchungsklasse oder Saisonzeit erforderlich.

  • Im Falle von teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit ignoriert werden – die Reise muss bis zum 31. Dezember 2020 bzw. zum 30. April 2021 abgeschlossen sein.

  • Änderung des Reisenden („Name Change“) ist nicht zulässig

  • Es gelten die Konditionen des neuen Tarifs

  • Die Kulanzregel gilt auch für Passagiere, die ihren ursprünglich gebuchten Flug nicht angetreten haben (No-Show).

  • EMDs, die zum bestehenden Ticket assoziiert waren, bleiben gültig.

  • Für Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2012
Wenn Sie die Umschreibungen selbständig vornehmen, bekommt Ihr Reisebüro zusätzlich für jedes umgeschriebene Ticket einen Bonus von 10 EUR/10 USD/10 CHF. Bitte vergessen Sie bei der Umschreibung nicht das erforderliche SSR OTHS Element: SSR OTHS-TWP2012

Teil 2 – Kulanzregel für Umbuchungen/Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen:
  • Fluggäste können einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchen

  • Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem ursprünglich geplanten Reiseantritt erfolgen.

  • Der Tarif muss neu gepriced werden. Ggfs. ist eine Aufzahlung zum Beispiel auf die neue Buchungsklasse oder Saisonzeit erforderlich.

  • Neuer Reiseantritt: bis spätestens 30. April 2021

  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben, es sein denn, die ursprünglichen Tarifkonditionen lassen eine Streckenänderung zu

  • Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2012
Bei der Umbuchung auf Kundenwunsch und nicht gestrichenen Flügen entfällt die Ermäßigung von 50 EUR/50 USD/50 CHF sowie der Reisebürobonus von 10 EUR/10 USD/10 CHF für die Umschreibung.

Alle Umbuchungen/Umschreibungen auf Basis der Flight irregularity policy (OS/LH/LX) oder SN INVOL Regeln sowie der Kulanzregel (TWP 2012) können Sie selbständig vornehmen ohne eine Genehmigung (Waiver) bei Ihrem Lufthansa Group Agency Support anzufragen.

Für Kunden, die keine Umbuchung vornehmen möchten, können Sie weiterhin – gemäß den Tarifbedingungen oder im Falle von gestrichenen Flügen auf Involuntary Basis – Tickets zur Erstattung einreichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund der aktuellen Situation bei der Bearbeitung von Erstattungsanfragen zu Verzögerungen kommt.

27.04.2020 08:24  CET