ver.di Streik an den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Stuttgart am 17. März 2023

Für Freitag, den 17. März 2023 hat die Gewerkschaft ver.di zu einem eintägigen Streik an den Flughäfen Düsseldorf (DUS), Köln/Bonn (CGN) und Stuttgart (STR) aufgerufen. Aufgrund dessen ist mit Beeinträchtigungen des Lufthansa Group Flugbetriebs und einer erheblichen Anzahl an Flugausfällen zu rechnen.

Wir bitten Fluggäste, sich stets vor dem Reiseantritt über den Status ihres Fluges zu informieren.

» Zum Austrian Airlines Flugstatus
» Zum Brussels Airlines Flugstatus
» Zum Eurowings Flugstatus
» Zum Lufthansa Flugstatus
» Zum SWISS Flugstatus

Bahnfahrkarte bei innerdeutschen Flugstreichungen

Sollte ein innerdeutscher Lufthansa Flug gestrichen worden sein, können Reisende ihren Flugcoupon in eine Fahrkarte der Deutschen Bahn umwandeln. Wir empfehlen hierzu eine Reservierung auf der Website der Deutschen Bahn zu tätigen.

» Good for Train - ICE Fahrkarte

Wichtige Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen

Bei Flugstreichungen innerhalb von 48 Stunden (im Einzelfall: bis zu fünf Tage) vor Abflug des geplanten Fluges läuft nicht in allen Fällen eine (sofortige) UN Meldung in den PNR ein. Auch in diesen Fällen können Sie eigenständig und ohne Waiver eine Umschreibung oder Erstattung vornehmen.

» Zum Factsheet „Hinweise zu kurzfristigen Flugstreichungen“

Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Brussels Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents (OS/SN/LH/LX) eigenständig vornehmen.

Hinweis: Die Schedule Change/Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge sowie für Flüge, die durch die Airline automatisiert umgebucht wurden.


16.03.2023 08:27  CET