Vereinfachter Rückbestätigungsprozess für Buchungen, die von Flugstreichungen betroffen sind

In Kürze werden die Airlines der Lufthansa Group das Flugangebot für Sommer 2020 veröffentlichen und weitere Flugstreichungen vornehmen. Im Zuge dessen werden Austrian Airlines, Lufthansa und SWISS von allen von Flugstreichungen betroffenen Fluggästen eine Rückbestätigung anfordern, dass sie die neuen und/oder verbleibenden Flüge wie gebucht nutzen möchten. Dabei läuft in alle PNRs, in denen zumindest ein Flugsegment gestrichen und/oder automatisiert umgebucht wird, zusätzlich zum UN bzw. UN/TK ein SSR Element („SSR OTHS YY ATTN SCHED CHANGE/ PLS VERIFY IF PAX STILL TRVLG/THEN INSERT OSI YY PAX DEF TRVLG/ OR REBOOK NEW FLIGHT SEGMENT“) ein.

Um Ihnen die Rückbestätigung für Buchungen zu erleichtern, die von Flugstreichungen betroffen sind, haben wir eine technische Änderung vorgenommen. Die Eingabe eines OSI Elements ist nur noch dann erforderlich, wenn der PNR bestehen bleiben soll, aber noch nicht bearbeitet wurde. Hinweis: Das Ticket kann selbstverständlich auch nach Eingabe des OSI Elements für eine Umschreibung auf Basis der Kulanzregeln oder der Flight Irregularities Policy genutzt werden.

Der Reisende möchte die im PNR verbleibenden Flüge weiterhin wie gebucht nutzen?
  • Im Rahmen Ihrer Standardprozesse bei der Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten fällt kein Zusatzaufwand an, sofern Sie zumindest ein neues Flugsegment buchen. In diesem Fall ist keine Eingabe eines OSI Elements („PAX DEF TRVLG“) mehr erforderlich.

  • Sofern Sie den PNR im Rahmen Ihrer Standardprozesse noch nicht bearbeitet haben, bestätigen Sie die Buchung bitte innerhalb der Deadline durch Eingabe eines OSI Elements („PAX DEF TRVLG“).
Der Reisende möchte die im PNR verbleibenden Flüge nicht mehr nutzen?
  • Die Buchung wird automatisch nach Ablauf der Deadline gestrichen, sofern kein OSI Element eingegeben oder kein Flugsegment gebucht wurde. Wir wären Ihnen trotzdem dankbar, wenn Sie den PNR zuvor bereinigen würden (Streichung der verbliebenen Flüge und Löschung der inaktiven Segmente).

Staffelung des Rückbestätigungsprozess nach Reisedatum

Um Ihnen die Rückbestätigung für von Flugstreichungen betroffene Buchungen weiter zu erleichtern, haben wir die Bestätigungs-Deadline nach Reisedatum gestaffelt und für weiter in der Zukunft liegende Reisen verlängert. Die Anpassung gilt für Austrian Airlines, Lufthansa und SWISS PNRs:

  • Für PNRs mit einem Reisedatum bis 31. August 2020 muss die Rückbestätigung innerhalb von 21 Tagen nach Flugstreichung erfolgen.

  • Für PNRs mit einem Reisedatum ab 1. September 2020 muss die Rückbestätigung innerhalb von 42 Tagen nach Flugstreichung erfolgen.

Der OS/LH/LX Rückbestätigungsprozess wird nun auch für Kunden aktiviert, die ihre Flüge direkt bei Austrian Airlines, Lufthansa oder SWISS gebucht haben.

» Der OS/LH/LX Rückbestätigungsprozess im Detail

Auch Brussels Airlines bittet Passagiere, die von Flugstreichungen betroffen sind, um eine Rückbestätigung innerhalb von 21 Tagen. Bitte machen Sie sich mit diesem Prozess vertraut, um die Bearbeitung der von Flugunregelmäßigkeiten betroffen PNRs im Sinne Ihrer Kunden vorzunehmen.

» Der SN Rückbestätigungsprozess im Detail

Mit den erforderlichen Rückbestätigungen und der Bereinigung des Buchungsbestands helfen Sie uns, für die Sommermonate realistische Verfügbarkeiten in den Reservierungssystemen abzubilden – und Sitzplatzkapazitäten bei Bedarf entsprechend anzupassen. Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen in die Lufthansa Group Airlines wissen wir sehr zu schätzen.

Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen Ihr Lufthansa Group Agency Support gerne zur Verfügung.

09.07.2020 10:18  CET