Verpflichtender Mund-Nasen-Schutz auf Lufthansa Group Flügen

Zum Schutz der Gesundheit aller sind Passagiere – wie unsere Crews – dazu verpflichtet, während des Boardings, des Fluges und beim Verlassen des Flugzeuges einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Zur Bedeckung von Mund und Nase können sowohl sogenannte Alltagsmasken aus Stoff als auch medizinische Schutzmasken verwendet werden.

  • Visiere (Face Shields) oder FFP2-Masken mit Ventil sind an Bord nicht zulässig.

  • Auf Langenstreckenflügen empfehlen wir mehrere Masken mitzubringen und bei Bedarf (bei Durchfeuchtung) zu wechseln.

  • Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

  • Neu ab 1. September 2020: Eine Ausnahme der Maskenpflicht gilt nur mit einem ärztlichen Attest in Verbindung mit einem anerkannten negativen PCR-Testresultat. Das PCR-Testergebnis darf vor jeweiligem Reiseantritt des Hin- und Rückfluges nicht älter als 48 Stunden sein.

  • Für das ärztliche Attest muss zwingend das Lufthansa Group Attest-Formular verwendet werden. Das Formular zur Befreiung von der Maskenpflicht können Sie hier herunterladen.

» FAQ zur Mund-Nasen-Bedeckung


24.08.2020 08:42  CET