Verpflichtender Mund-Nasen-Schutz auf Lufthansa Group Flügen
Zum Schutz der Gesundheit aller sind Passagiere – wie unsere Crews – dazu verpflichtet, während des Boardings, des Fluges und beim Verlassen des Flugzeuges einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Bitte beachten Sie dabei:
- Zur Bedeckung von Mund und Nase können sowohl sogenannte Alltagsmasken aus Stoff als auch medizinische Schutzmasken verwendet werden.
- Visiere (Face Shields) oder FFP2-Masken mit Ventil sind an Bord nicht zulässig.
- Auf Langenstreckenflügen empfehlen wir mehrere Masken mitzubringen und bei Bedarf (bei Durchfeuchtung) zu wechseln.
- Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Neu ab 1. September 2020: Eine Ausnahme der Maskenpflicht gilt nur mit einem ärztlichen Attest in Verbindung mit einem anerkannten negativen PCR-Testresultat. Das PCR-Testergebnis darf vor jeweiligem Reiseantritt des Hin- und Rückfluges nicht älter als 48 Stunden sein.
- Für das ärztliche Attest muss zwingend das Lufthansa Group Attest-Formular verwendet werden. Das Formular zur Befreiung von der Maskenpflicht können Sie hier herunterladen.
24.08.2020 08:42 CET