Wetterbedingte Beeinträchtigungen auf Flügen von/nach Japan

Aufgrund der Wettersituation in Japan in Folge des Taifuns "Hagibis" kann es in den nächsten Tagen zu Einschränkungen im Flugverkehr von/nach Japan kommen.

Teil 1 – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen für gestrichene Flüge auf Austrian Airlines/Lufthansa/SWISS Dokument können Sie gerne gemäß der Flight irregularities policy for business partners (OS/LH/LX) eigenständig vornehmen.

Für Brussels Airlines Tickets gelten die Brussels Airlines INVOL Regeln.

Hinweis: Die Flight irregularitites policy bzw. die INVOL Regeln gelten nur für bereits gestrichene Flüge.

Teil 2 – Kulanzregel für Umbuchungen und Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen – kein kostenfreier Refund:

Alle Fluggäste mit einem gebuchten Austrian Airlines/Brussels Airlines/Eurowings/Lufthansa/SWISS Flug von Europa nach Japan zwischen dem 10. und 12. Oktober 2019 bzw. einem Flug von Japan nach Europa zwischen dem 11. und 13. Oktober 2019, deren Flug nicht gestrichen ist und deren Ticket bis einschließlich 9. Oktober 2019 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen.

Für diese Umbuchungen gelten folgende Regeln:
  • Umbuchung auf eine/n alternative/n Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: OS, SN, EW, 4U, LH, LX, WK) – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse

  • Neues Reisedatum bis spätestens 16. Oktober 2019

  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben – Ausnahme: Der Abflugsort in Japan kann auf einen alternativen Abflugsort in Japan geändert werden (HND, KIX, NGO, NRT). Bitte beachten Sie: eine erforderliche Bodenbeförderung zu diesen Orten geht zu Lasten des Reisenden. Aufgrund der Auswirkungen des Taifuns kann die Bodenbeförderung stark eingeschränkt sein. Die Airlines der Lufthansa Group übernehmen keine Verantwortung für eventuelle weitere Verzögerungen, etc. sofern sich der Reisende für einen alternativen Abflugsort in Japan entscheidet.

  • Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 1914

  • Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen.
Für Umbuchungen/Umschreibungen gemäß der oben genannten Kulanzregel wenden Sie sich bitte in jedem Fall an Ihren Lufthansa Group Agency Support.

Lufthansa bittet alle Fluggäste sich vor Antritt ihrer Reise über den Status ihres Fluges zu informieren.

» Flugstatusabfrage für einzelne Flugverbindungen

Im Falle einer Annullierung werden alle Fluggäste von Lufthansa kostenlos und in der Regel automatisch auf einen anderen Flug umgebucht und informiert, sofern Kontaktdaten im PNR oder im Miles & More Profil hinterlegt sind.

Über Einschränkungen im Flugbetrieb von Austrian Airlines, SWISS, Brussels Airlines und Eurowings informieren Sie sich bitte direkt auf den Webseiten der jeweiligen Airline. Die Lufthansa Group Airlines bedauern die Unannehmlichkeiten, die Fluggästen entstehen, und werden ihr Möglichstes tun, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

10.10.2019 13:30  CET