Zur Erinnerung: Umbuchungen und Erstattungen von alten (ungenutzten) Tickets

Ab 1. Juni 2022 gelten für Umbuchungen und Erstattungen von alten Bestandstickets  ausschließlich die Tarifbedingungen – und damit wieder automatisierte Standardprozesse, die viel manuellen Arbeitsaufwand ersparen. Die Corona bedingten Kulanzregeln (TWP 2202 und TWP 2203) inklusive optionaler Ausstellung einer Travel Credit EMD sind zum 31. Mai 2022 ausgelaufen.

Ungenutzte oder teilgenutzte Tickets (voluntary) können weiterhin gemäß den Tarifkonditionen erstattet werden.

Für Passagiere mit ungenutzten oder teilgenutzten Tickets, die von Flugstreichungen und Flugplanänderungen (involuntary) betroffen waren, gilt unverändert die SKCHG/INVOL Policy.


01.06.2022 08:15  CET